Let's make work better.

alltours flugreisen gmbh Logo

alltours 
flugreisen 
gmbh
Bewertung

Entscheidungen über Doppelsteuer Abkommen

3,7
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei alltours in Düsseldorf gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Viele Dinge

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Zur Zeit aktuell: die GF will etwas durchsetzen und man bekommt extrem Kurzfristig mitgeteilt, daß der dt. Arbeitgeber ab 01.04 die Steuern in Spanien für alle Mitarbeiter welche in Spanien arbeiten, an den spanischen Staat abführen wird.
Ohne sich vorher über Hintergrundwissen zu informieren und viele Mitarbeiter verunsichert sind. Es gibt viele Fragen und keiner kann diese beantworten.

Verbesserungsvorschläge

Vertrauen in die Mitarbeiter setzen.
Kommunikation fördern und selbst leben.

Kommunikation

Schlecht von der Zentrale aus!


Arbeitsatmosphäre

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

ReiseleiterabteilungLeitung Personalmanagement Reiseleitung

Sehr geehrte(r) Mitarbeiter(in),

vielen Dank für Dein Feedback hier auf Kununu. Es freut uns, dass Du grundsätzlich viele Dinge an alltours als Arbeitgeber gut findest. Auf der anderen Seite ist uns Dein Kritikpunkt auf die kürzlich erfolgte Kommunikation bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien wichtig zu kommentieren.

Uns liegt grundsätzlich eine gute und offene Kommunikation mit unseren Mitarbeitern, gerade auch in den Zielgebieten, sehr am Herzen. Mit Sicherheit ist der Zeitpunkt der Kommunikation zu dem betreffenden Thema kurzfristig gewesen und wir verstehen, dass das Thema offensichtlich zu Unsicherheit und Verwirrungen bei einigen Mitarbeitern geführt hat.

Mit der direkten Abführung der Lohnsteuer an den spanischen Fiskus, kommt alltours den gesetzlichen Bestimmungen nach, die sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien rechtlich ergeben. Geändert wurde lediglich die direkte Abführung der Lohnsteuer an den spanischen Staat, dem diese lt. Doppelbesteuerungsabkommen auch zustehen. Wir sind momentan dabei alle noch offenen Fragen der Reiseleiter mit den entsprechenden Stellen in Spanien zu klären.

Gerne hätten wir uns gewünscht, dass Du Dich direkt mit dem Thema an uns gewandt hättest und uns die Chance gegeben hättest, Deine offenen Fragen zu klären. Wir bieten Dir daher gerne erneut unsere jederzeitige Gesprächsbereitschaft für Deine Fragen zu diesem Thema an.

Herzliche Grüße
Deine Reiseleiterabteilung

Anmelden