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1 Bewertung von Bewerbern

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Gewisse Unsympathien unübersehbar

2,3
Absage
Bewerber/inHat sich 2022 als CAD Fachkraft beworben und eine Absage erhalten.

Bewerbungsfragen

  • Nachdem ich mich hatte beworben, konnte man es kaum erwarten, mir den Arbeitsort und die Tätigkeit zu zeigen. Die Unternehmensführung (bzw. eigentlich nur einer der beiden wie sich herausstellte) waren ja ,,so hellauf begeistert“
  • Also sah ich mir das Ganze dann mal an. Man verblieb dann zum Schluss, dass ich es mir überlege und mich dann zurückmelde. Danach würde ein Weiteres Gespräch am selben Ort dieses Mal direkt mit der Unternehmensführung zusammen stattfinden.
  • Da auch ich von der Tätigkeit und der Freundlichkeit des Kollegen, welcher mich einwies und mein künftiger Arbeitspartner wäre gewesen, auch sehr positiv überrascht war und die Tätigkeit mir zusagte, gab ich auch eine entsprechende Rückmeldung.
  • Sodann kam es zum persönlichen Gespräch.
  • Das Gespräch verlief dann relativ angenehm. Die Sympathien mit dem einen vor Ort angestellten Kollegen waren ja schon beim ersten Termin vorhanden. Auch mit einem der beiden entscheidungsberechtigten Unternehmensführern fühlte ich mich im Gespräch total auf Augenhöhe und total wohl. Beim Anderen Unternehmensführer kann man das leider absolut nicht sagen.
  • Dieser verursachte wo es nur geht Widerspruch zu mir. Es begann beispielsweise bei den Konditionen. Man fragte mich denn, was ich an Urlaub gerne hätte und so antworte ich eben den ,,Standard von 30 Tagen“. Daraufhin entgegnete mir dieser Jenige, dass dies nicht stimme, da der ,,Standard das gesetzliche Minimum in Höhe von 24 Tagen sei“. Das wiederum ist totaler Quatsch! Standard ist nicht das was das Gesetz vorschreibt / vorgibt, sondern was am meisten vorgefunden wird und das nun einmal 30 Tage!
  • Dann versuchte dieser Jenige auch wieder partout, auf einer angeblichen Lücke in meinem Lebenslauf herumzureiten. Das stößt mir noch heute sehr sauer auf!
  • Es ist egal, ob ich zu einer gewissen Zeit irgendwo bei einem Unternehmen angestellt war oder nicht – eine in dieser Zeit durchgeführte mehrmonatige Vollzeitweiterbildung ist eine Maßnahme und Qualifikation die ich im Lebenslauf angeben kann und darf und somit KEINE Lücke ergibt!
  • Auch ist es offensichtlich, dass meine im Lebenslauf angegebene mehrmonatige gesundheitlich bedingte Auszeit einen erheblichen Anteil an der Absage nur einen Tag später spielte. Warum umsonst wurde denn danach im Gespräch seitens dieses Jenigen (natürlich, von wem auch sonst?!) gefragt?! Es ist seitens des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes überhaupt nicht erlaubt danach zu fragen!
  • Das sollte man als Unternehmensführer eigentlich auch wissen…!
  • Im Übrigen bin ich alles andere als auf den Kopf gefallen und bin mir vollkommen dessen bewusst, dass der obligatorische Satz „wir haben noch andere Bewerber“, welcher natürlich am Ende des Gespräches fiel) nichts weiter als Taktik und Bluff ist. Oder wie wird dann erklärt, dass die Stelle jetzt, annähernd ein halbes Jahr später, noch immer ausgeschrieben ist?!
  • Kurzum: Gewisse Unsympathien zwischen mir und diesem Herrn waren unübersehbar!

Erklärung der weiteren Schritte

Professionalität des Gesprächs

Zufriedenstellende Reaktion

Wertschätzende Behandlung

Vollständigkeit der Infos

Erwartbarkeit des Prozesses

Zufriedenstellende Antworten

Zeitgerechte Zu- oder Absage

Angenehme Atmosphäre

Schnelle Antwort

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