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AVON 
COSMETICS 
GmbH
Bewertung

Personalabteilung leider unterbesetzt, unfähig, langsam und wenig hilfsbereit

3,5
Empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr im Bereich Marketing / Produktmanagement bei Avon Cosmetics Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hallbergmoos gearbeitet.

Arbeitsatmosphäre

Das ist ein großer Pluspunkt von AVON. Die Arbeitsatmosphäre ist wirklich top - respektvoll und familiär, man fühlt sich innerhalb des Marketing-Teams seht wohl.

Work-Life-Balance

Abstriche bei diesem Punkt, nicht unbedingt wegen des zu hohen Workloads, sondern aufgrund der wirklich äußerst ungünstigen Location. Für junge Leute, die gerne in der Stadt wohnen möchten leider absolut nicht empfehlenswert.

Vorgesetztenverhalten

Fehlende Autoritäten und mangelndes Durchsetzungsvermögen bei Vorgesetzten. Vorgesetzte delegieren Aufgaben an Mitarbeiter und man fragt sich nicht allzu selten, was sie selbst eigentlich den ganzen Tag machen und wofür sie ihr Geld bekommen.

Interessante Aufgaben

Das auf jeden Fall! Interessante und abwechlungsreiche Aufgabenbereiche mit vielen Freiheiten und Spielraum für Eigeninitiative - und Verantwortung.

Karriere/Weiterbildung

Leider keine Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben.


Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

HR-Team

Liebe*r Ex-Kolleg*in,

besten Dank für das durchweg positive Feedback in Bezug auf AVON als Arbeitgeber!

Auch die kritischen Anmerkungen hinsichtlich der Unterstützung durch den Personalbereich haben wir verstanden. Die persönliche Einschätzung, dass die Besetzung der Abteilung in den letzten Perioden nicht den gewachsenen Anforderungen entspricht (und entsprochen hat) und es so zwangsläufig zu einer wahrgenommenen "Verlangsamung" des zu leistenden Beitrages gekommen ist, ist leider ebenfalls nicht von der Hand zu weisen . Die Ursache dafür lässt sich relativ einfach in der in diesem Bereich stattgefundenen Fluktuation und den damit verbundenen Konsequenzen erklären.
Das Urteil der "Unfähigkeit " möchten wir jedoch angesichts einer allseits wertgeschätzten Kollegin mit mehr als 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit im Hause AVON entschieden zurückweisen.

Schöne Grüße,

AVON HR-Team

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