Feiertage werden nicht bezahlt!
Gut am Arbeitgeber finde ich
Mitarbeiterverzehr, wenn auch nicht auf freiwilliger Basis, sondern pauschal jeder bekommt den Betrag abgezogen ob er verzehrt oder nicht.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Den Verkäuferinnen in den einzelnen Filialen wurde vor einigen Jahren eine sogen. "Nettolohnoptimierung" mit leichtem Druck der Firma UBIS in Bocholt und seitens des Geschaftsführung nahegelegt, dies beinhaltetet ein Abzugs eines Teiles des Bruttolohnes welche dann in Form von Verzehr- und Tankgutscheinen in "bar" und somit ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben, an die MA ausgegeben wurde, verschwiegen wurde jedoch, das im Falles einer Arbeitslosigkeit oder einer Elternzeit diese Gutscheine nicht berücksichtigt werden und somit das Arbeitslosen- und das Elterngeld deutlich niedriger ausfallen würde.
Desweiteren werden gesetzliche Feiertage schlichtweg nicht bezahlt und bei den Arbeitsplänen als Nullstunden Tage verzeichnet, es sei denn man arbeitet an diesen Tagen.
Verbesserungsvorschläge
Mal den Gesetzestext zur Arbeitszeitregelung an Feiertagen durchlesen!