Von einem Beschäftigungsverhältnis als Leiharbeitnehmer wird abgeraten
Gut am Arbeitgeber finde ich
Begleitung bei Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeberentleiher
Arbeitsatmosphäre
da als Leiharbeitnehmer geschäftigt, entfällt dies
Gehalt/Sozialleistungen
keine weiteren Sozialleistungen, nur Mindestlohn gemäß Tarif, keien Zuschläge, Verpflegungsmehraufwand wie gesetzlich vorgeschrieben,
Zahlung der Gehälter laut Arbeitsvertrag bis spätestens zum 15. Bankarbeitstag, also ggf. erst ab zwanzigsten des Monats überwiesen. Abschlagszahlungen zum 1. des Monats wurden angeboten. Auf Nachfrage erfolgte dann die Zahlung zum 15. des Folgemonats. Die Lohnabrechnungen wurden zum spätestens 15. des Folgemonats erstellt, versandt wurden diese jedoch erst später, so das diese frühestens zum 20. eintrafen.
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vorher nicht bekannt
Karriere/Weiterbildung
es wurden keine Weiterbildungsangebote gemacht