Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und die Leistungsanforderungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG). Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professor:innenamt erfolgt die Beschäftigung gemäß § 67 Abs. 7 HessHG zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer dreijährigen Probezeit.
Der Dienstort ist Wiesbaden. Die Bereitschaft zum Einsatz an allen Standorten der Hochschule wird erwartet.
Die Hochschule RheinMain strebt eine Erhöhung des Anteils an Professorinnen an und bittet deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung.
Ihre inhaltlichen Fragen zur Stellenausschreibung beantwortet Ihnen gerne Sven Eric Panitz, E-Mail: sveneric.panitz@hs-rm.de (Vorsitz der Berufungskommission).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 24.11.2024.
Zusätzliche Unterlagen, die Ihnen nicht als Datei vorliegen (z. B. Arbeitsproben, Exponate), senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer an die:
Präsidentin der Hochschule RheinMain
Postfach 3251
65022 Wiesbaden
Die Hochschule RheinMain ist eine familiengerechte Hochschule, die für Vielfalt, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie eintritt. Für uns zählen Ihr Profil und Ihre Stärken. Deshalb ist jede Person unabhängig von Merkmalen wie z. B. Geschlecht, Alter und Herkunft oder einer evtl. Behinderung an unserer Hochschule willkommen.
Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter, deshalb fordern wir Frauen mit entsprechenden Qualifikationen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Menschen mit Behinderung (i. S. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 8 HessHG ist eine Teilung der Professur möglich. Ein diesbezügliches Interesse ist in der Bewerbung anzugeben.