Let's make work better.

company cover
Was die Firma über den Job sagt
header-image

Projekt-Nr.: 97602-217C

Stellentyp: freiberuflich

Einsatzort: D2

Industrie: Bauwesen

Dauer: 31.12.2025

Starttermin: 01.02.2025

SOLCOM zählt zu den führenden Technologiedienstleistern in den Bereichen Softwareentwicklung,
IT und Engineering. Seit mehr als 30 Jahren arbeiten wir als Partner global agierender
Spitzenunternehmen aller Branchen und sind weltweit im Einsatz, wo Innovation entscheidet.

Aktuell sind wir auf der Suche nach einen Experten für Modernisierungsarbeiten für die HOAI Leistungsphasen 4-8.
Auslastung: 100% (80% vor Ort in Schleswig-Holstein)
Aufgaben:
Der Arbeitsumfang wird auf Grundlage der HOAI erfolgen.
In diesem Fall wären das Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis Leistungsphase 8 (Objektüberwachung).
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung.
Diese Leistungsphase ist in der HOAI am genauesten umrissen, denn hier geht es um die Erstellung eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags inklusive aller notwendigen Zeichnungen und Anlagen. Zu den Genehmigungsunterlagen gehören auch Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, die eingereicht und über die eventuell mit den Behörden verhandelt werden muss. Der Großteil der Vorarbeit wurde in der vorherigen Phase schon geleistet, aber nun geht es ins Detail. Alle einzuhaltenden Vorgaben sind gesetzlich geregelt und können bei der zuständigen Behörde angefragt werden. Wichtig ist, dass der oder die Beauftragte über eine Bauvorlagenberechtigung verfügt. Das ist nicht bei allen Architekt:innen oder Ingenieur:innen der Fall. In manchen Bundesländern haben Handwerksmeister:innen auch eine kleine Bauvorlagenberechtigung, in anderen nicht.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
In den Leistungsphasen 1-4 wurden die Grundlagen für die Leistungsphase 5 gelegt, in der es insbesondere darum geht, die Planungsunterlagen zu erstellen. Im Gegensatz zu den Genehmigungsunterlagen enthalten diese, neben Maßen und Materialangaben auch Angaben zu Beschaffenheit, Toleranz und Verarbeitung. Zudem werden Tabellen erstellt, in denen Berechnungen und Dimensionierungen für alle ausführenden Gewerke enthalten sind, etwa Baustoffe, Material, Leistungswerte, Kenndaten und gegebenenfalls eingeforderte Hersteller:innen. Dabei sollte nicht vergessen werden, den Terminplan für die Baustelle fortzuschreiben. In dieser Phase ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn in der Regel ist der oder die zuständige Planer:in dieser Phase in der Haftung, wenn es später aufgrund von Planungsfehlern zu Problemen auf der Baustelle kommt.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Bevor es zur Vergabe geht, muss ein Vergabetermin festgelegt werden. Bis zu diesem muss insbesondere die Leistungsbeschreibung im Detail stehen. Dazu gehört auch die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses auf Grundlage einer Mengenermittlung anhand der Ausführungsplanung. Der oder die Architekt:in oder Ingenieur:in stellt auch die anderen notwendigen Unterlagen zusammen, die dem Leistungsverzeichnis beigelegt werden sollen. Wenn die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis steht, wird diese noch mit anderen Beteiligten abgestimmt und koordiniert. Auch in dieser Phase steht wieder eine Kostenkontrolle an.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Jetzt geht es darum, die Leistung nach Plan der Leistungsbeschreibung zu vergeben. Auch hierbei kann der Architekt mitwirken. Dazu gehören etwa das Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, das Einholen von Angeboten, inklusive ihrer Überprüfung und Wertung, das Verhandeln mit den Bieter:innen bis hin zur Auftragserteilung. Wichtig ist auch in diesem Schritt wieder eine Kostenkontrolle durch einen Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Während der Bauausführung ist es Aufgabe des Planenden, diese auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen zu überprüfen. Dazu müssen alle fachlich beteiligten koordiniert werden, ein Zeitplan erstellt und gepflegt werden und die Rechnungen laufend überprüft werden, sodass die Kosten im Blick behalten werden. Eventuell ist es notwendig, gemeinsam mit den Ausführenden eine Aufmaß aufzunehmen, wobei Fremdaufmaße unbedingt geprüft werden müssen.
Fertige Baumaßnahmen müssen auf Mängel überprüft und abgenommen werden. Für die finale Abnahme wird eine Empfehlung an den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin ausgesprochen.
Wenn die Gewerke abgenommen wurden, wird eine Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahme gestellt, an welcher der oder die Planende ebenfalls teilnimmt. Den genauen Unterschied zwischen den verschiedenen Abnahmen und wie diese im Detail ablaufen, können Sie in unserem Artikel zum Thema Bauabnahme nachlesen. Mit der finalen Übergabe an den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin werden alle relevanten Unterlagen zusammengestellt. Dazu gehören Dokumentationen, Zeichnungen oder Berechnungen. Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche müssen aufgelistet werden. Ist noch eine Mängelbeseitigung in Arbeit, wird diese von dem oder der Beauftragten anhand des Abnahmeprotokolls überwacht.

    Anforderungen:
    • Bauingenieure, Architekten oder Bautechniker
    • Erfahrung mit Moderinsierungmaßnahmen (Büros,Lager, Außengelände bei größere Unternehmen)
    • Mehrjährige Berufserfahrung. (Ab 5 Jahre)
    • Erfahrung im Stakeholdermanagement
    • Erfahrung mit HOAI
    • Erfahrung Budgetverfolgung