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Was die Firma über den Job sagt

Wir haben die besten Perspektiven - Ihr neuer Job bei Manpower

Tagtäglich eine saubere Küche zu bieten, erfordert ganz spezielle Fertigkeiten - unser Ziel ist es, dass Sie dafür die perfekte Arbeitsstelle finden, die zu Ihrem Leben, Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen passt. Das gilt für ungelernte Kräfte genauso wie für Quereinsteiger. Wenn Sie eine neue berufliche Herausforderung suchen, die spannende Aufgabe, hohe Wertschätzung und faire Rahmenbedingungen verbindet, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Ab sofort suchen wir Sie für unseren Kunden aus Köln als
Spülhilfe (gn) für die Abend- und Nachtschicht in Teilzeit.

Das gehört zu Ihren Aufgaben in der Spülküche

  • Spülen von Geschirr, Gläsern, Besteck und Töpfen von Hand und mit der Spülmaschine
  • allgemeine Reinigungsarbeiten und Spülmaschinenpflege
  • Bedienen von Küchenmaschinen und -geräten nach Anweisung
  • Entsorgung von Abfall und Speiseresten
  • Unterstützung des Küchenteams in der kalten Küche
  • Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

Das bringen Sie für Ihre Tätigkeit in der Spülküche mit

  • Erfahrung im Spülbereich wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich
  • ausreichende Deutschkenntnisse zur besseren Verständigung im Team
  • Zuverlässigkeit und Teamgeist
  • eine freundliche und aufgeschlossene Persönlichkeit

Ihre Chancen als Spülkraft in der Abend- und Nachtschicht

  • sichere Festanstellung in Teilzeit, mit Dauereinsatz bei unserem Kunden
  • attraktive Vergütung mit einem Stundenlohn ab 14,00 €
  • Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • kostenfreie Ausstattung der Arbeitskleidung
  • günstige Selbstverpflegung während der Arbeitszeit
  • Mitarbeitervorteile- und Rabatte in verschiedenen Onlineshops

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail.

Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.