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Buffethilfskraft (m/w/div)
8070-02-03-28-2024
Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV EntgO-DRV
Ihre Aufgaben
- Durchführen von Reinigungsarbeiten im Speisesaal
- Überwachen der Funktionalität der Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Automaten
- Mitarbeiten im Servicebereich zum reibungslosen Ablauf bei Frühstück, Mittag- und
Abendessen
Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Ihr Profil
- Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich.
Wir bieten Ihnen
- Eine befristete Teilzeitstelle mit 30,00 WoStd.
- Eine Leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebssportangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement z.B. Betriebsarzt
- Vergünstigte und gesunde Personalverpflegung nach zertifizierten Ernährungskonzepten
- Kostenfreies Trinkwasser und Obstangebote
- Vergünstigte Parkmöglichkeiten am Klinikgelände
- 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
- Corporate Benefits – Genießen Sie Rabattvorteile für unsere Mitarbeitenden bei unzähligen Marken und Shops
Weitere Informationen
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Vorteile
- 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
- Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
E-Mail: bewerbungen-rz-bad-kissingen@drv-bund.de
Tel.: 0971852362
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.