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Was die Firma über den Job sagt

Gemeinsam für Ihre Zukunft - Ihr neuer Job bei Manpower Gastronomie:

Bei uns haben Sie die besten Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie. Egal ob als Hauswirtschaftshelfer, Küchen- oder Kantinenkraft - wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Von der Kantine bis zum Catering stehen Ihnen viele Wege offen. Ihre Balance aus Arbeit, Verdienst und Freizeit bestimmen Sie selbst.

Im Raum Düsseldorf und Umgebung suchen wir Sie ab sofort als 

Hauswirtschaftshelfer (gn) für Kindergärten.

Das gehört zu Ihren Aufgaben als Hauswirtschaftshelfer:

  • portionieren und verteilen kalter und warmer Speisen innerhalb der Tageseinrichtung
  • einfache Küchenarbeiten wie bspw. Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Kontrolle von Speisentemperaturen und Mindesthaltbarkeitsdaten
  • allgemeine Reinigungsarbeiten in der Küche und Wäscheservice
  • Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

Das bringen Sie für Ihre Tätigkeit als Hauswirtschaftshelfer mit:

  • erste Erfahrung in der Küche erforderlich 
  • Aufgeschlossenheit für wechselnde Arbeitsorte in unterschiedlichen Kindergärten
  • Zuverlässigkeit und Organisationstalent
  • sympathisches und offenes Auftreten
  • ausreichende Deutschkenntnisse zur besseren Verständigung im Team

Ihre Chancen im neuen Job als Hauswirtschaftshelfer:

  • familienfreundliche flexible Tagesarbeitszeiten überwiegend montags - freitags
  • sichere Festanstellung mit einem Stundenlohn von mindestens 13,50 €
  • regelmäßige Gehaltserhöhungen nach Tarifvertrag
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld 
  • Mitarbeiterrabatte in vielen verschiedenen Onlineshops
  • vergünstigtes Deutschlandticket
  • kostenlose Arbeitskleidung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail.

Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.