Bei unserem Kunden handelt es sich um ein dynamisch und international wachsendes Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau, das sein innovatives und zukunftsträchtiges Produktportfolio kontinuierlich erweitert. Für unseren Kunden suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, aufgrund einer Nachfolgeregelung, einen General Manager / Vice President Germany.
Das könntest du laut kununu User:innen als Business Unit Manager:in in Deutschland verdienen
Über uns
Aufgaben
Definition und Umsetzung der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens und Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit am Markt
Führung eines interdisziplinären Managementteams und enge Zusammenarbeit mit den Funktionsbereichen
Austausch und Zusammenarbeit mit den internationalen Gesellschaften sowie des US-Mutterkonzerns
Verantwortung für die Planung und Einhaltung des Budgets, Steuerung von Investitionen und Sicherung der Rentabilität des Unternehmens
Anstoß von Veränderungen und M&A-Prozessen mit ausgewogener Balance zwischen empathischer Führung und der konsequenten Durchsetzung von Entscheidungen, um den Wandel erfolgreich voranzutreiben
Vorantreiben der digitalen Transformation
Profil
Mehrjährige Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion im Maschinen- oder Anlagenbau optimalerweise in einer internationalen Matrixstruktur
Sehr gutes kaufmännisches Verständnis gepaart mit technischer Affinität
Ingenieursstudium mit dem Schwerpunkt Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen und optimalerweise einen MBA-Abschluss
Extrovertiertheit, Veränderungsbereitschaft, unternehmerisches Denken und Handeln sowie Zielorientierung
Führungsstärke, Überzeugungskraft, Teamfähigkeit im Managementteam und Empathie
Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Internationale Reisebereitschaft und interkulturelle Kompetenz
Wir bieten
Verantwortungsvolle Aufgabe mit Gestaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Internationale Unternehmensausrichtung
Attraktives Vergütungspaket
Firmenwagen zur Privatnutzung
Strukturierte Übergangsphase im Zuge der Nachfolgeregelung