Vergleiche von Mitarbeitern
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Definition "objektive Normalleistung"
Im Berufsleben steht die Arbeitsleistung und das Verständnis für ein gewisses unternehmerisches Handeln im Vordergrund - eher weniger der rein theoretische Lernerfolg. Dabei spielt die Erreichung der sog. "objektiven Normalleistung" eine zentrale Rolle. Denn das ist die Leistung, die jeder Arbeitgeber von jedem seiner Mitarbeiter erwartet, da er ihm diese jeden Monat mit dem vereinbarten Monatsentgelt vergütet.
Doch diese objektive Normalleistung hat es in sich: laut Bundesarbeitsgericht (BAG) schuldet ein Mitarbeiter (lediglich) die "angemessene Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit“ - nach dem Leitsatz: "Der Mitarbeiter muss tun, was er soll - und zwar so gut, wie er kann!“ Das heißt, ein "objektives Normalmaß" gibt es nicht, da sich das "Normalmaß" am individuellen Leistungsmaßstab des einzelnen Mitarbeiters orientiert.