Mehr Schein als Sein
Arbeitsatmosphäre
Das Betriebsklima ist gemischt. Entweder kann man mit den Kollegen oder nicht. Der Arbeitgeber toleriert Mobbing unter Kollegen und schreitet nicht ein, da Konflikte unter den Kollegen geklärt werden soll. Man sollte eine sehr hohe Belastungsgrenze haben, was den Arbeitsalltag auch mit den Mandanten in dieser Kanzlei betrifft. Man wird in einigen Sachen auch "allein" gelassen - Hilfe kann man kaum erwarten.
Kommunikation
Teammeetings werden äußerst selten durchgeführt. Es gibt auch keine persönlichen Mitarbeitergespräche vom Arbeitgeber. Über aktuelle Änderungen im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten (Rechtsprechungen, Kostenrecht usw.) muss man sich selbst informieren und selbst weiterbilden.
Kollegenzusammenhalt
Zusammenhalt findet nur statt, wer sich sympathisch findet.
Work-Life-Balance
Sehr wichtige Facharzttermine können in der Arbeitszeit wahrgenommen werden (auch kurzfristig). Urlaubswünsche können auch kurzfristig wahrgenommen werden. Arbeitszeiten können, je nach Anliegen, auch verschoben werden.
Vorgesetztenverhalten
Vorgesetztenverhalten richtet sich nach Sympathie. Konflikte werden nicht klar, nachvollziehbar und nachhaltig besprochen. Der Arbeitgeber will von kanzleiinternen Konflikten nichts wissen und übernimmt auch keine Führungsposition.
Interessante Aufgaben
Es gibt keine klare und definierte Arbeitsaufteilung.
Umgang mit älteren Kollegen
Firmenjubiläen von langdienenden Kollegen werden nicht beachtet. Keine Wertschätzung vorhanden.
Arbeitsbedingungen
veraltete PC-Technik, mit der man arbeiten muss. Im Sommer findet keine ausreichende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei hohen Temperaturen statt.
Pluspunkte in der Hinsicht, dass jeder Schreibtisch mit einer Leselampe ausgestattet ist und eine Bildschirmerhöhung, nach Wunsch, zur Verfügung gestellt wird.
Gehalt/Sozialleistungen
Arbeitgeber findet, dass das ausgezahlte Gehalt mit 1,00 €/ 1,50 € über den Mindestlohn ausreichend und eine leistungsgerechte Entgeltzahlung ist.
Karriere/Weiterbildung
Karriere in Form einer Weiterbildung ist nicht erwünscht und wird auch nicht gefördert. Seminare können jederzeit besucht werden. Die anfallenden Kosten werden nur widerwillig vom Arbeitgeber getragen, wenn das Seminar der Tätigkeiten der Kanzlei und des Arbeitsalltags zugrunde liegt.