Langfristige Überlassung – überwiegend positive Erfahrung
Gut am Arbeitgeber finde ich
Zügige und weitgehend zuverlässige Kommunikation.
Automatische Umstellung auf Equal Pay nach 9 Monaten.
Klare Regelungen zur Arbeitszeit im Einsatzbetrieb.
Kein unerwarteter Wechsel des Einsatzortes während der Überlassung.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Sonderrechte wie Schwerbehindertenurlaub werden nicht proaktiv gewährt.
Streiktag musste erst "erkämpft" werden.
Equal Pay kommt erst nach 9 Monaten, obwohl es früher fairer wäre.
Verbesserungsvorschläge
Equal Pay früher zahlen, z. B. schon nach drei Monaten anstatt neun.
Bessere Berücksichtigung von Schwerbehinderungen, insbesondere bei
Sonderurlaub – wozu gibt es den Personalfragebogen, wenn darauf nicht direkt Rücksicht genommen wird?
Kommunikation
Die Kommunikation lief zum größten Teil per E-Mail und war insgesamt in Ordnung. Anfragen wurden in der Regel zügig beantwortet, und es wurde schnell reagiert.
Work-Life-Balance
Dank des 35-Stunden-BAP-Tarifvertrags und der Gleitzeitregelung im Einsatzbetrieb war die Work-Life-Balance sehr gut. Die Arbeitszeiten waren klar geregelt.
Vorgesetztenverhalten
Hier gab es Verbesserungspotenzial. Beispielsweise musste ich dem berechtigten Sonderurlaub wegen meiner Schwerbehinderung hinterherlaufen, anstatt dass dies reibungslos anerkannt wurde. Auch beim Streiktag wurde dieser zunächst nicht direkt anerkannt.
Gleichberechtigung
Grundsätzlich war die Gleichbehandlung in Ordnung. Allerdings musste ich, trotz meiner Schwerbehinderung, meinen zustehenden Extra-Urlaub selbst einfordern, anstatt dass dieser von vornherein gewährt wurde.
Gehalt/Sozialleistungen
In den ersten 9 Monaten erhielt ich 16,50 € nach dem BAP-Tarifvertrag. Danach wurde automatisch auf Equal Pay (20,47 € nach dem Tarifvertrag des Entleihbetriebs) umgestellt. Die automatische Anpassung war positiv – allerdings stellt sich die Frage, warum Equal Pay nicht schon früher gewährt wird, auch wenn das Gesetz die 9 Monate vorsieht.
Ein weiterer Punkt: Sonderzahlungen wurden nur nach dem BAP-Tarifvertrag gezahlt und nicht nach Equal Pay, obwohl man danach das gleiche Grundgehalt wie die Stammmitarbeiter erhielt. Hier wäre eine faire Anpassung wünschenswert.