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bet-at-home.com 
Entertainment 
GmbH
Bewertung

Naja

3,3
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr im Bereich IT bei bet-at-home.com Entertainment AG in Linz gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Mir wurde ein Parkplatz versprochen bevor ich dort anfing. Leider wurde nie einer in der Tiefgarage frei und so musste ich immer 10-15 min weg von der Firma parken.

Kommunikation

Die letzte Zeit wo ich gearbeitet habe bin war ich im Krankenstand bzw bin es immer noch. Da ich Briefe von der GKK nicht erhalten habe wo stand das ich Befunde nachschicken muss um weiter im Krankenstand zu sein wurde ich von der GKK Gesund geschrieben. Da ich leider nichts davon wusste, und so oder so Krank war habe ich meine Wohnung wie auch sonst die letzten Wochen nicht verlassen.
Und ohne das mir eine Email geschrieben wurde oder sonstiges das ich unbedingt etwas nachreichen muss, erhielt ich per Post eine Fristlose Kündigung, bzw die wurde an meine alte Adresse geschickt also erfuhr ich durch einen Verwandten das ich gekündigt wurde. Sonst hätte ich auch dies erst Wochen später erfahren wo ich wieder Fitt genug war aus dem Bett zu kommen.


Arbeitsatmosphäre

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

HR-Team

Lieber ehemaliger Mitarbeiter,
wir möchten zu deiner Bewertung Stellung nehmen und die Tatsachen in diesem Zusammenhang vor allem richtigstellen:

Wir haben ein Kontingent an Parkplätzen im Außenbereich sowie in der Tiefgarage, jedoch versprechen wir keine Parkplätze. Es gibt eine Warteliste und sobald eine Kollegin oder ein Kollege den eigenen Parkplatz aufgibt, wird dieser Platz der nächsten Person auf der Warteliste angeboten. Rund um das Techcenter gibt es viele kostenfreie Parkplätze, die von der Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen genutzt werden. Diese befinden sich im Umkreis von wenigen Minuten zum Arbeitsplatz.

Auch deine Aussagen zu deiner Kündigung haben uns verwundert, da diese so schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechen. Zuallererst möchten wir dich erneut darauf hinweisen, dass du als Arbeitnehmer verpflichtet bist deinem Arbeitgeber deine aktuelle Wohnadresse (auch nach einem Umzug) bekanntzugeben. Wir haben am 3. März die letzte Korrespondenz mit dir geführt. Danach hat die HR-Abteilung einen Monat lang mehrfach versucht dich zu erreichen – per Telefon und per e-mail. Leider waren diese Versuche erfolglos. Ein Kollege hat dich ebenso über soziale Medien angeschrieben, auch das blieb deinerseits unbeantwortet. Als wir gesehen haben, dass die Krankmeldung auf eine andere Adresse lautet als jene, die du uns angegeben hast, haben wir jemanden aus der HR-Abteilung an diese Adresse geschickt. Wiederum erfolglos. Danach haben wir die Polizei gerufen (weil wir uns langsam Sorgen gemacht haben), die dich schließlich angetroffen hat.
Bevor es zu der fristlosen Kündigung unsererseits kam, haben wir dir per Einschreiben eine Aufforderung zum Dienst geschickt (sowohl an die Adresse des Krankenstandes als die von dir bei uns angegebene). In diesem Schreiben haben wir dich auch explizit darauf hingewiesen, dass wir weitere Schritte setzen müssen, solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen. Zu diesem Zeitpunkt warst du bereits gesund gemeldet. Als auch diese Aufforderung deinerseits unbeantwortet blieb und du nicht zur Arbeit erschienen bist, haben wir die fristlose Kündigung an beide Adressen geschickt. Die Bestätigung der Post, dass du das Einschreiben entgegengenommen hast, liegt uns vor.
Gleichzeitig möchten wir explizit betonen, dass es nicht in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers fällt, wann du gesund gemeldet wirst oder nicht. Dass die ÖGK von dir weitere Informationen gebraucht hat, obliegt dir.
Solltest du weiteren Gesprächsbedarf haben, kannst du dich gerne an die HR-Abteilung wenden. Ansonsten wünschen wir dir alles Gute für deine Zukunft.

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