Bewertung des Bezirksgerichts Rudolfsheim-Fünfhaus in 1150 Wien.
Gut am Arbeitgeber finde ich
Das trotz diverser Differenzen einige der Mitarbeiter mit denen ich gearbeitet habe nett und verständnisvoll mit mir umgegangen sind.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Alle oben bereits angeführten mangelhaften Sachen, inklusive Mängel die unter Verschwiegenheitsplicht stehen.
Verbesserungsvorschläge
Ich finde das man die Lehrlinge nicht direkt nach den Rechtschreib- sowie Grammatikkenntnisse beurteilen oder gar Kündigen sollte, da die Lehrlinge bereits bei den Tests davor (im OLG Wien) gezeigt haben, dass sie für den Betrieb geeignet sind. Meines Erachtens sollte auch wie schon vorher angeführt die Schreibabteilung nicht als erstes oder generell nicht in der Lehre durchlaufen werden da sie nichts außer Rechtschreibkenntnisse und die Schreibgeschwindigkeit als auch das zuhören von Diktaten diverser Richter überprüft. Noch dazu sollte man vor allem in Staatlichen Einrichtungen Vorgesetzte welche von einem Lehrling erwarten das er wie ein Angestellter mit Matura seine Arbeit verrichtet, was nicht geht da er immerhin eine Lehre beginnt um etwas aus dem Berufsleben zu lernen welches er mit diesem Schritt beginnt.
Spaßfaktor
Trotz dessen das ich immer spaß an jeglicher Tätigkeit hatte die etwas mit Recht zu tun hat, hat es das Bezirksgericht Fünfhaus geschafft mir diesen wärend der Lehre zu nehmen.
Aufgaben/Tätigkeiten
In 2 der 3 Probemonaten dürfte ich in der Schreibabteilung arbeiten welche für einen Lehrling finde ich zumindest nicht direkt die beste Anlaufstelle ist um seine Talente zeigen zu können.
Variation
Variation ist nicht direkt das A und O aber was erwartet man sich bei einer Behörde. Trotzdem würde versucht Variation in das Arbeitsleben zu bringen.
Arbeitsatmosphäre
Die Atmosphäre war eigentlich nicht sonderlich mangelhaft leider wurde diese stark durch das Aufdrängen von Arbeit welche meines Erachtens nicht wirklich zur Ausbildung eines Lehrlings gehört beeinflusst.
Ausbildungsvergütung
Diesbezüglich muss man beifügen das damit ganz explizit das Gehalt des Berufes "Verwaltungsassistent" beschrieben wird, denn gerade Staatliche Einrichtungen sollten mehr wert auf ihre Lehrlinge geben, mit ca. EUR 460 im 1.Lj ist man nämlich definitiv mit dem Vergleich eines Jugendlichen der im selben alter in einer überbetrieblichen Lehranstalt "arbeitet" und ca. EUR 330 verdient nicht gut bedient!