Im Arbeitsrecht kenn man sich aus, doch gilt es im Umgang mit RAA nicht mal als grober Leitfaden
Gut am Arbeitgeber finde ich
Sprungbrett für Positionen außerhalb der Kanzlei/Branche
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Siehe oben
Verbesserungsvorschläge
Arbeitsrecht einhalten. Ehrliches Bemühen, gute MA zu halten und zu fördern
Arbeitsatmosphäre
Schöne Räumlichkeiten, gute Lage
Kommunikation
Das Image nach außen steht über allem
Kollegenzusammenhalt
Nette und hilfsbereite KollegInnen gibts überall
Work-Life-Balance
Nicht vorhanden. Auch Konzipienten sind Angestellte nach dem AngG, wie Sie (liebe Partner, liebe HR) wissen. Damit gilt auch für RAA das AZG. Natürlich beinhalten RAA-Verträge eine All-In-Klausel. Zeitaufzeichnungen wären dennoch zu führen (Stichwort Deckungsprüfung am Jahresende), sie existieren aber nicht. Der 48h-Durchrechnungszeitraum oder die 60h-Obergrenze p.w. kennt man nur vom Hörensagen. Denn es zählt nicht der Mensch, nur der Umsatz,: Billables. Billables. Billables. Und der Schein nach außen. Durchgearbeitete Wochenenden sind an der Tagesordnung. Ebenso der tägliche erste Anruf des Partners um 6:30h morgens. Mitarbeiter "squeezed out like lemons." Nach meiner bescheidenen Konzipientenmeinung ein klarer Fall für das Arbeitsinspektorat.
Vorgesetztenverhalten
Partnerabhängig
Interessante Aufgaben
Tolle Mandate, Top-Tier Klienten
Arbeitsbedingungen
Squeeze the lemons
Gehalt/Sozialleistungen
De-facto-Nettostundenlohn für RAA ist knapp nicht mehr einstellig
Image
Klingender Name, aber war schon besser