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Bewertung

Im Arbeitsrecht kenn man sich aus, doch gilt es im Umgang mit RAA nicht mal als grober Leitfaden

2,1
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Recht / Steuern bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Sprungbrett für Positionen außerhalb der Kanzlei/Branche

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Siehe oben

Verbesserungsvorschläge

Arbeitsrecht einhalten. Ehrliches Bemühen, gute MA zu halten und zu fördern

Arbeitsatmosphäre

Schöne Räumlichkeiten, gute Lage

Kommunikation

Das Image nach außen steht über allem

Kollegenzusammenhalt

Nette und hilfsbereite KollegInnen gibts überall

Work-Life-Balance

Nicht vorhanden. Auch Konzipienten sind Angestellte nach dem AngG, wie Sie (liebe Partner, liebe HR) wissen. Damit gilt auch für RAA das AZG. Natürlich beinhalten RAA-Verträge eine All-In-Klausel. Zeitaufzeichnungen wären dennoch zu führen (Stichwort Deckungsprüfung am Jahresende), sie existieren aber nicht. Der 48h-Durchrechnungszeitraum oder die 60h-Obergrenze p.w. kennt man nur vom Hörensagen. Denn es zählt nicht der Mensch, nur der Umsatz,: Billables. Billables. Billables. Und der Schein nach außen. Durchgearbeitete Wochenenden sind an der Tagesordnung. Ebenso der tägliche erste Anruf des Partners um 6:30h morgens. Mitarbeiter "squeezed out like lemons." Nach meiner bescheidenen Konzipientenmeinung ein klarer Fall für das Arbeitsinspektorat.

Vorgesetztenverhalten

Partnerabhängig

Interessante Aufgaben

Tolle Mandate, Top-Tier Klienten

Arbeitsbedingungen

Squeeze the lemons

Gehalt/Sozialleistungen

De-facto-Nettostundenlohn für RAA ist knapp nicht mehr einstellig

Image

Klingender Name, aber war schon besser


Umwelt-/Sozialbewusstsein

Karriere/Weiterbildung

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