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Verein 
Chupferhammer
Bewertung

suboptimaler Verein

1,8
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr für dieses Unternehmen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Die Menschen die ihr Zuhause da haben.

Vorgesetztenverhalten

inkompetent

Interessante Aufgaben

Das Arbeiten mit Menschen mit einer Beeinträchtigung

Image

Wer vom Fach kommt und Bescheid über die Förderung der Selbstständigkeit weiss kann sich vorstellen, dass man dies auch (leider) ausnutzen kann. Und dies ist in diesem Verein der Fall. Beispiel: solange der Klient Xy nicht duschen möchte ist das mir doch ganz recht; so hab ich auch nichts zu tun und kann in Ruhe mein Kaffee trinken.

Karriere/Weiterbildung

Leere Versprechungen


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Zentrale DiensteGeschäftsleitung

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter

Vielen Dank für deine Rückmeldung und dass du dir dafür Zeit genommen hast. Die Selbstbestimmung der begleiteten Personen ist ein wichtiges Kernelement unseres agogischen Handelns. Der Chupferhammer bekennt sich zur „Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen physischen und psychischen Grenzverletzungen“ (www.charta-praevention.ch). Zusammenleben und Zusammenarbeiten ist von vielen sensiblen Begegnungen und Auseinandersetzungen geprägt. Für Personen mit Behinderungen kommen Abhängigkeiten dazu, die es ihnen unter Umständen schwermachen, ihre Rechte einzufordern.

Im Chupferhammer haben wir deshalb ein Reglement zu Meldestellen. In diesem machen wir die begleiteten Personen, Angerhörige, gesetzliche Vertretungen und vor allem das Personal auf die verschiedenen internen und externen Meldestellen aufmerksam. Sie bieten die Möglichkeit, sich im persönlichen, telefonischen oder E-Mail-Kontakt mit einer Vertrauensperson über den Umgang mit belastende Situationen auszutauschen . Für jede unserer Lebens- oder Wohngemeinschaft sowie die Werkstatt gibt es eine Meldestelle, die von einer Vertrauensperson geführt wird.

In unserem Reglement ist des Weiteren festgehalten, dass unbedingt sofort eine Meldung an die Geschäftsleitung zu erfolgen ist, wenn die Meldung an die Vertrauensperson Missbrauch und andere Grenzverletzungen zu Tage fördert. Im Zweifelsfall wird ein Fall immer gemeldet.

Leider haben wir keine Kenntnis von einer Situation, wie du sie schilderst. Das bedauern wir sehr. Bitte nimm mit uns Kontakt auf mit einer E-Mail an info@chupferhammer.ch oder wende dich an die Vertrauensperson der Meldestelle deiner ehemaligen Wohneinheit.

Die Geschäftsleitung

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