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Bayerische Regiobahn / Bayerische Oberlandbahn GmbH Logo

Bayerische 
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GmbH
Bewertung

Es war die geilste Zeit meines Lebens!

1,0
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2022 bei Bayerische Regiobahn GmbH (BRB) in Augsburg gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Eisenbahner mit Herzblut die etwas verändern wollen und Verbesserungscorschläge machen wollen sind hier unerwünscht.

Verbesserungsvorschläge

Es war die geilste Zeit meines Lebens! Ich war für die Außenreinigung der Flirt Züge in der Waschanlage im BW Augsburg zuständig. Leider wurde meine Stelle am Standort Augsburg gestrichen. Und als ich von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsvorschlag zur Umschulung zum Triebfahrzeugführer bekam den ich aufgrund meiner Mitwirkungspflicht wahrnehmen musste wurde man in der Personalabteilung in Augsburg pampig und stellte mich zum Dank bis zu meinem letzten Arbeitstag auch noch vom Dienst frei.

Arbeitsatmosphäre

Ausbaufähig

Kommunikation

Ausbaufähig

Kollegenzusammenhalt

Ausbaufähig

Work-Life-Balance

Ausbsufähig

Vorgesetztenverhalten

Ausbaufähig

Interessante Aufgaben

Ausbaufähig

Gleichberechtigung

Ausbaufähig

Umgang mit älteren Kollegen

Ausbaufähig

Arbeitsbedingungen

Ausbaufähig

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Ausbaufähig

Gehalt/Sozialleistungen

Ausbaufähig

Image

Ausbaufähig

Karriere/Weiterbildung

Ausbaufähig

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Arbeitgeber-Kommentar

Alexandra Landsperger, Leitung Personal
Alexandra LandspergerLeitung Personal

Lieber Bewerter,

vielen Dank für die Zeit, die Sie in diese Bewertung investiert haben.

Wir pflegen mit unseren Mitarbeitenden stehts ein faires Miteinander, dazu gehört, dass wir nur in Ausnahmefällen Folgen für die Mitarbeitenden bei von diesen verursachten Schäden wie z.B. dem Beschädigen und dem dadurch verursachten mehrwöchigen Ausfall eines Akkuschleppers mit enormen finanziellen Schaden, geltend machen. Trotz der rechtlich möglichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben wir darauf verzichtet, was sich in Ihrer Bewertung leider nicht widerspiegelt.

Unsere Entscheidung, einen Mitarbeitenden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freizustellen, obliegt allein uns und wir treffen diese Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte aus den bisherigen Arbeitsleben bei uns. Ein Schaden entsteht beim Mitarbeitenden nicht, da er trotz Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entlohnt wird.

Darüber hinaus ist ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Einstellung dieser bestimmten Person, es gilt weiterhin die Vertragsfreiheit. Und es ist weder ungesetzlich oder moralisch verwerflich, bei einer Entscheidung über eine Einstellung bzw. Qualifizierung sämtliche bereits bekannten Aspekte in die unternehmerische Entscheidung einfließen zu lassen wie z.B. die grob fahrlässige Verursachung immenser Schäden.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

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