5 Bewertungen von Bewerbern
5 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 4,0 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
5 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 4,0 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Das nach dem Kontakt mit den Recruitern - der angenehmen war -
1. der Geschäftsführer von BGH-Consulting einen im Vorstellungsgespräch anschaut und nicht in Papier rumblättert. Und nur bei 2 Fragen aufschaut. Verursacht einen Beigeschmack und lässt einen am Kunden, d.h. dem potentiellen Arbeitgeber zweifeln, wenn Personaldienstleister mit solchen Qualitäten zur Auswahl ausgesucht werden.
2. Absprachen eingehalten werden, d.h. die Timeline einzuhalten um Feedback zu geben. Egal ob positiv oder negativ.
Allerdings schein dies eine Krankheit von Personaldienstleistern zu sein, kein Feedback zu geben, außer es geht darum, zum Abschluss und damit zu seiner Provision zu kommen. Unter Employer Branding Verantwortlichkeiten für den Kunden kein positives Verhalten.
Erzählen Sie uns was über sich, was nicht in ihrem CV steht.
Eine formlose Absage ist doppelt unbefriedigend.
Auf Rückfrage würde ich Feedback erwarten was die Gründe für die Absage waren, speziell dann wenn die Formalqualifikation zu 100% gepasst hat.
Ein Unternehmen wie BGH braucht ich für eventuelle zukünftige Positionen nicht mehr anzusprechen.