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Kleine 
Firma
Bewertung

Harte Zeiten

2,7
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr für dieses Unternehmen gearbeitet.

Arbeitsatmosphäre

Mit ein paar Kollegen konnte man sich gut verstehen, die waren aber leider auch nicht lange da.

Kommunikation

Die Kommunikation unter den Arbeitern war meistens ok, aber mit den oberen reihen naja.. „wenn ich sag das der Schnee gelb ist, dann is er gelb“

Kollegenzusammenhalt

Der kollegenzusammenhalt war ok, bis auf 1-2 Kandidaten die immer hinter dem Rücken redeten.

Work-Life-Balance

Sie war zu meiner Zeit nicht wirklich vorhanden, man musste fast täglich Überstunden machen für die man keine Anerkennung erhalten hat.

Vorgesetztenverhalten

Man sollte gucken keine Fehler zu machen, und zu allem ja und Amen sagen. Ansonsten hat man dort harte Zeiten.

Gleichberechtigung

Sehr unterschiedlich, kam drauf an wie man sich mit der oberen Reihe verstanden hat.

Umgang mit älteren Kollegen

Die älteren wurden geschont.

Arbeitsbedingungen

Auto und Werkzeuge waren gut, aber sonst herrschte eine reine Diktatur.

Gehalt/Sozialleistungen

Für die harte Arbeit und die Zustände eindeutig zu wenig Gehalt. Trotz fast täglicher Überstunden hatte man sowieso keine, man weiß bis heute nicht wie das zustande kam. Hinter seine Lohnzettel musste man hinterherlaufen und Daten aus der Zeiterfassung bekommt man dort nicht.

Karriere/Weiterbildung

Dort hatte man keine Zeit für Weiterbildung


Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

Markus BraunSelbstständig, Geschäftsführer

Hallo, die Bewertung sind alle sehr ähnlich. Wahnsinn was an Überstunden geschoben werden. Immer die werden die Lohnabrechnung kritisiert.
Dazu ein Gesetzestext
Gewerbeordnung
§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, das Nähere zum Inhalt und Verfahren einer Entgeltbescheinigung, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Vorlage bei den Sozial- und Familiengerichten verwendet werden kann, durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Besoldungsmitteilungen für Beamte, Richter oder Soldaten, die inhaltlich der Entgeltbescheinigung nach Satz 1 entsprechen, können für die in Satz 1 genannten Zwecke verwendet werden. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zu anderen Zwecken eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben nach Absatz 1 beschränkt.

Da alle Angestellten immer gleichbleibende Gehälter haben.... der Rest steht im Text.

Löhne werden immer mit den Angestellten ausgehandelten. Warum ist immer der Lohn zu wenig?
Wenn ich höre das als Verpacker 13€ Brutto im Schichtbetrieb mit Samstagsarbeit bezahlt werden, dann sind unsere Gehälter sehr gut

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