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Bewertung

Weniger Lohn für gleiche Arbeit

1,0
Nicht empfohlen
Ex-Zeitarbeiter/inHat bis 2024 im Bereich IT bei DIS AG in Düsseldorf gearbeitet.

Verbesserungsvorschläge

Da ich wie viele andere Kollegen auch mit meinem Gehalt hier unzufrieden war und von der HR immer wieder auf einen Tarifvertrag hingewiesen wird habe ich mir mal die Mühe gemacht und das recherchiert:
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 31.05.2023 geurteilt, dass vom sogenannten "Equal-Pay"-Grundsatz, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden muss, in der Leiharbeit eine Ausnahme gemacht werden darf.
Das Bundesarbeitsgericht erklärte, dass vom Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit abgewichen werden dürfe. Und zwar dann, wenn dieser schlechtere Lohn in einem Tarifvertrag geregelt ist. Eine Lücke im Europarecht, die Deutschland nutzt, macht das möglich: Grundsätzlich gilt zwar "Equal Pay". Wenn Leiharbeitsunternehmen mit Gewerkschaften Tarifverträge schließen, darf aber doch schlechter gezahlt werden.
In Deutschland ist das seit Jahren die Praxis. Mit der Folge, dass die Tarifbindung nirgends so hoch ist wie in der Leiharbeit - sie liegt bei 98 Prozent. Kein Wunder, denn nur durch diese Tarifverträge dürfen Leiharbeitsunternehmen ihre Beschäftigten schlechter bezahlen. Ohne die Tarifverträge würde "Equal Pay" ab dem ersten Arbeitstag gelten.
Was aber fast alle Leiharbeiter nicht kennen ist diese Information vom DGB:
Wie hoch ist der Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder in der Leiharbeit?
Leiharbeiter*innen, die mindestens 6 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind und dies per Mitgliederbescheinigung dem Arbeitgeber nachweisen, erhalten 2-mal jährlich eine Extrazahlung. Diese beträgt für das Urlaubsgeld 2024 bis zu 517,50 Euro und für das Weihnachtsgeld 2024 bis zu 536,65 Euro. Für das Urlaubsgeld 2025 werden dann bis zu 557,04 Euro gezahlt.
Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist (Dauer der Betriebszugehörigkeit), umso höher ist der Mitgliedervorteil. Diese "Betriebszugehörigkeit" wird zu festgelegten Tagen berechnet: den sogenannten Stichtagen. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni beziehungsweise für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November.
Der Mitgliedervorteil wird also 2-mal pro Jahr ausgezahlt. Deshalb muss auch 2-mal im Jahr ein Antrag beim Verleiher gestellt werden.
Ich hoffe dass das einige Kollegen lesen, in die Gewerkschaft eintreten und fleißig beantragen.
Oder besser noch kündigen und einen Job annehmen der auch entsprechend bezahlt wird.

Gehalt/Sozialleistungen

Siehe Verbesserungsvorschläge.

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