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Kanzlei 
Berger 
Inh.: 
Steuerberater 
Ken 
Berger
Bewertung

Top
Company
2025

Bester Arbeitgeber! Das Wohl der Mitarbeiter steht an erster Stelle.

4,7
Empfohlen
Auszubildende:rHat zum Zeitpunkt der Bewertung eine Ausbildung zum/zur Auszubildende:r im Bereich Recht / Steuern bei Kanzlei Berger Inh.: Steuerberater Ken Berger absolviert.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Benefits, welche jederzeit erweitert werden. Arbeitgeber auf Augenhöhe gegenüber den Angestellten.

Die Ausbilder

Als Auszubildende werden Paten zugeteilt, die immer ein offenes Ohr haben und stets bemüht sind neue Lerninhalte beizubringen. Außerdem findet jede Woche eine Absprache mit dem Teamleiter statt, bei der jegliche Themen geklärt werden können.

Spaßfaktor

Zwischen stillen Arbeitszeiten gibt es immer mal den Freiraum sich mit anderen Kollegen zu unterhalten. Der Spaß am Arbeitsplatz kommt definitiv nicht zu kurz und man lacht gerne miteinander. Hinzu kommt ein Flipper, welcher regelmäßig benutzt wird.

Aufgaben/Tätigkeiten

Aufgaben werden klar verteilt, wodurch jeder seine Zuständigkeit weiß.

Variation

Arbeitnehmer können seit diesem Jahr die Möglichkeit nutzen auf Mallorca im Home Office zu arbeiten.

Karrierechancen

Nach meiner Ausbildung habe ich die Chance im Unternehmen nach weiteren Fortbildungsmöglichkleiten Ausschau zu halten. Auch andere Mitarbeiter können an Fortbildungen teilnehmen und sich bis zum Steuerberater weiterbilden.

Arbeitsatmosphäre

Die Atmosphäre ist sehr angenehm, wodurch man gerne auf Arbeit kommt. Unstimmigkeiten untereinander werden schnell geklärt und somit aus der Welt geschafft.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung entspricht dem Standard, jedoch kommen mehrere Benefits, wie zum Beispiel ein großer Zuschlag zum Mittagessen, kostenfreier Obst- und Gemüseteller und unbegrenzt Wasser & Kaffee zum nachfüllen, hinzu. Schulbücher und Fortbildungen werden ebenso vom Arbeitgeber übernommen.

Arbeitszeiten

Durch die selbstständige Einteilung von Aufgaben kommt es nur in Ausnahmefällen zu Überstunden. Jeder darf entscheiden wann er auf Arbeit kommt, solange es die Kernarbeitszeit von 09-15 Uhr umfasst.


Respekt

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