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Kracht 
GmbH
Bewertung

Schlechte Geschäftsleitung geht an die Existenz der Arbeitnehmer!Und an das vortbestehen der Firma! Geschäftsführer

1,4
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Produktion gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Noch zahl er Weinachtsgeld und Urlaubs Geld.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Man wird Unterdruck gesetzten und bedroht mit Abmahnung, Kündigung Lohn Kürzungen usw wenn man seine Meinung vertritt. Und für sein Recht einsteht.

Verbesserungsvorschläge

Kommunikation verbessern, mit einander reden, keine Lügen und erlichr Gespräche. Und keine hinterlistigen Sachen Unterschieden . Z. B Arbeitsvertrag und so weiter.

Arbeitsatmosphäre

Sehr sehr schlecht.

Kommunikation

Von der Geschäftsleitung und von den Vorgesetzten sehr schlecht bis über haubt nicht.

Kollegenzusammenhalt

Wenn die Kollegen mehr zusammen halten könnte sie viel mehr bewegen.

Work-Life-Balance

Schlecht durch den Druck der Geschäftsleitung der auf den Mitarbeitern lastet.

Vorgesetztenverhalten

Schlecht ist noch gepralt

Interessante Aufgaben

Nur nach Nasen faktor!!! Mit denken wird nich honoriert.

Gleichberechtigung

Nicht vorhanden!

Arbeitsbedingungen

Es giebt schlimmeres!

Gehalt/Sozialleistungen

Es wird etwas versprochen und nicht gehalten, und wenn mit zusätzlichen Bedingungen. Wie Änderungen der Arbeitsverträge z. b einfügen der Contischichten. Ob das sozial ist... Würde ich nicht sagen.

Image

Seid der Senjor der Firma verstorben ist geht es rapide den Berg runter. Das Image der Firma Kracht ist sehr schlecht. Auch außerhalb der Firma.

Karriere/Weiterbildung

Nur für ausgewählte Mitarbeiter


Umgang mit älteren Kollegen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

Marketing

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir möchten gerne auf den Punkt "Gehalt/Sozialleistungen" eingehen.

Die Änderungen des Arbeitsvertrages wurden in den Jahren entsprechend den geltenden Regelungen angepasst und bearbeitet. Deshalb wurde in den Arbeitsverträgen nach dem Nachweisgesetz die kontinuierliche Schicht ergänzt. Steht diese nicht im Arbeitsvertrag, geht es aus den tariflichen Bestimmungen (Metall NRW, Manteltarifvertrag § 24 Nr.4) hervor.

Gerne können Sie sich für ein persönliches und vertrauensvolles Gespräch jederzeit an uns wenden.

Wir freuen uns auf den Austausch.

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