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Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Offen gelebte Altersdiskriminierung!
Verbesserungsvorschläge
Die Firma ist doch tatsächlich so dreist, in der Stellenausschreibung das Alter des Bewerbers mit 18 bis 48 vorzugeben, worauf ich mit meinen Ü50-Lenzen logischerweise eine Absage bekommen habe (Widerspruch zwecklos, Seite ist gespeichert). Die begreifen nicht, das es gesetzlich verboten ist, solche Verklausulierungen in eine Stellenanzeige zu schreiben. Ich habe ja bei vielen Firmen aufgrund der schnellen Absagen das Gefühl, das man mit 50 zu alt ist. Diese Firma zeigt ihr wahres Ich und schreibts sogar öffentlich vor! Eine Schadensersatzklage wird anwaltlich geprüft!