4 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 2,7 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Authentische Bewertungen für eine bessere Arbeitswelt
Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Extremely arrogant and unprofessional interviewer.
1,0
Absage
Bewerber/inHat sich 2024 bei PrivateFinancePartners GmbH als Senior Consultant (m/w/d) Financial Consulting beworben und eine Absage erhalten.
Rückmeldung zu "Mehr Schein als Sein" (2. Versuch; 1. Versuch wurde auf wundersame Weise auf "inaktiv" geschaltet)
2,0
Bewerber/inHat sich 2020 bei PrivateFinancePartners GmbH als Finanzberater beworben und sich schließlich selbst anders entschieden.
Verbesserungsvorschläge
Liebes PFP-Team,
ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung, die Sie ca. 1 Monat nach meiner Bewertung gepostet haben.
Bei Ihrer Nachricht sind mir mehrere Inkonsistenzen aufgefallen. Auf die wichtigsten Aspekte möchte ich gern genauer eingehen:
1. Sie schreiben: „Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass nicht jedem unser Standort an der Bockenheimer Warte und die Geschäfte der Leipziger Straße zusagen.“
Hier fühle ich mich falsch wiedergegeben: Ich habe auf Ihren Standort in der Adalbertstraße hingewiesen. Die Adalbertstraße steht für mich persönlich in Widerspruch zu Ihrem Anspruch, im „Premium“-Segment tätig zu sein.
Bewerbungsfragen
2. Sie schreiben: „Dies ist auch sofort einsichtig, da Banker, Wirtschaftsprüfer, Notare, Profifußballer, etc. alle die gleichen Fragestellungen in den Bereichen Geldanlage, Immobilien Investments, Versicherungen, Beteiligungen, Finanzierungen etc. haben.“
Nein, diese Aussage ist schlichtweg falsch. Ich gebe ein Beispiel: Ein Profifußballer, der aktuell bei einem Verein in Deutschland spielt und in Zukunft womöglich bei einem Verein in Spanien, Italien, England etc. hat einen gänzlich anderen Beratungsbedarf (und damit auch andere Fragestellungen) als ein lokal verwurzelter Allgemeinmediziner.
Interessant ist an dieser Stelle – und darauf hatte ich in meiner Bewertung bereits hingewiesen -, dass es verwunderlich ist, dass Sie auf Ihrer Internetseite Stellenausschreibungen für sechs verschiedene Kundengruppen veröffentlicht haben. Wenn es so ist, wie Sie sagen (nämlich dass alle die gleichen Fragestellungen hätten), wundere ich mich darüber, dass auf Ihrer Internetseite Stellenausschreibungen zu finden sind, die nach sechs verschiedenen Kundengruppen differenzieren (dann aber stets den gleichen Text aufweisen).
3. Sie schreiben: „Dies ist in der Tat Ihr gutes Recht, jedoch teilen wir ausdrücklich nicht Ihre Auffassung, nach der „Beamte“ pauschal nicht als Premium angesehen werden. Die von uns betreuten Professoren, Richter und Staatsbedienstete würden die Aussage wahrscheinlich ebenso als durchaus befremdlich einstufen.“
In meinen Ausführungen habe ich mich nicht auf Professor*innen, Richter*innen und vergleichbare Berufsgruppen bezogen. Richtig ist, dass ich kritisiert habe, dass Sie bei meiner Frage, welche Tools Sie für die Akquise nutzen, auf die PKV-Option für Lehramtsstudierende verwiesen haben (dies geht auch aus dem Internetauftritt unter „Services“ hervor). Hiermit habe ich grundsätzlich überhaupt kein Problem. Jedoch bin ich nicht der Auffassung, dass Lehramtsstudierende eine „Premium“-Zielgruppe darstellen. Wenn Sie Lehramtsstudierende als „Premium“-Zielgruppe ansehen, sagt dies letztlich viel über das Unternehmen selbst aus (um nicht missverstanden zu werden: Lehrer*innen üben einen extrem wichtigen Beruf aus.
„Premium“ im Sinne von Kunden, die viel Geld haben, sind Lehrer*innen, die im Regelfall nach A12 bei Grundschullehrkräften und nach A13 bei Studienrät*innen besoldet werden, nicht).
4. Sie schreiben: „Dies wird explizit in jedem Bewerbungsgespräch angesprochen und verdeutlicht, dass eine Arbeitszeit insbesondere zum Beginn der Tätigkeit im Bereich von 50-70h die Woche bewegen muss.“
Als „Premium“-Anbieter ist Ihnen die Einhaltung geltender Gesetze sicherlich ein großes Anliegen. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie die 50-70 Stunden pro Woche im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute und möchte mich noch einmal dafür bedanken, dass Sie nicht nur mir, sondern auch allen interessierten Personen einen Einblick in Ihr Unternehmen gegeben haben.