Zahlt unter Tarif - Einarbeitung sollte unbezahlt bleiben, erst nach juristischer Argumentation ein Einsehen
Gut am Arbeitgeber finde ich
Der ein oder andere LKW-Fahrer
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Die Dominanz des Arbeitsgebers im Bezug die "Bezahlung". - "Aushilfskräfte" bekommen, trotz Zusatzaufgaben, nur den "Mindestlohn". Die Übergabezeiten zwischen den Schichtwechseln (jeweils 15 min) werden nicht bezahlt! Da diese aber angeordnet sind, sind diese ohne Zweifel "Arbeitszeit"!
Damit liegt die Bezahlung "unter den Mindestlohn"!!! - Ob das so alles OK ist!?
Die dortigen Teilzeitkräfte, die mir bekannt sind, haben nach kurzer Zeit den Dienst wieder verlassen.
Man kann natürlich jede Menge Sonderaufgaben außerhalb des Sicherheitsunternehmen übernehmen, was zum (Kosten-)Vorteil des Auftraggeber ist, sollte dann aber nicht vergessen, seine eigenen Mitarbeiter adäquat zu entlohnen.
Das ist leider nicht der Fall.
Verbesserungsvorschläge
Die Einhaltung des
Tarifvertrag Bewachungsgewerbe NRW
der allgemeinverbindlich ist, das wäre eine Mindestanforderung.
Arbeitsatmosphäre
Eher angespannt. Prellbock für andere, z. B. Abteilung oder Mitarbeiter, die sich wichtig nehmen.
Kommunikation
Mehr Anstand und Ehrlichkeit käme ganz gut.
Kollegenzusammenhalt
Teils akzeptabel, (größten-)teils weniger akzeptabel, die aber dann ein erhebliches Manko sind.
Work-Life-Balance
Fragt keiner nach.
Vorgesetztenverhalten
ohne Kommentar
Interessante Aufgaben
Jede Menge Zusatzaufgaben und -funktionen, die dem Sicherheitsmitarbeiter übertragen werden, aber nicht vergütet werden, z. B. teils komplizierte Schaltungen von Aggregaten und Energieanlagen, mit elektrischen und versorgungstechnischem Hintergrund, aber alles zum Basislohn bzw. Mindestlohn. Neben den eigentlichen Aufgaben!
Arbeitsbedingungen
So lala.
Gehalt/Sozialleistungen
Trotz verpflichtendem Tarifvertag keine angemessene und zustehende Bezahlung, teils sogar unbezahlte Anwesenheit, die sogar noch verpflichtend in einer Arbeitsanordnung dokumentiert ist. - Unglaublich!
Image
Der Branche entsprechend. - Ohne weiteren Kommentar.