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VON 
ZANTHIER 
& 
SCHULZ
Bewertung

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Nicht gut

2,4
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Recht / Steuern bei VON ZANTHIER & SCHULZ gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Ich finde eine absolute No-Go dass die gesamte Kanzlei NICHT in Home Office geschickt wird nach dem es eine positive Corona Fall gibt. Es ist nur wichtig dass die Arbeit gemacht wird und die Gesundheit von die Mitarbeiter ist zweit rangig. No Go!


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Ihre Meinung teilen wir nicht.

Es ist richtig, dass wir in einer Abteilung unserer Kanzlei einen COVID-19 Fall hatten.
In dieser Abteilung wurden sofort alle notwendigen Maßnahmen und Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt und den Vorgaben des RKI vorgenommen. Es erfolgte eine genaue Analyse, wer eine testpflichtige Kontaktperson der infizierten Person war. Die nach der Definition des RKI betroffenen Kontaktpersonen I haben sich umgehend testen lassen und hatten einen negativen Befund.
Alle anderen Mitarbeiter zählen zu den Kontaktpersonen II, da kein Kontakt zur infizierten Person direkt bestand. Es besteht keine Testpflicht für die Kontaktpersonen II. Diesen wurde jedoch angeboten, auf Kanzleikosten einen Test machen zu lassen.

Des Weiteren wurde allen Mitarbeitern aus Risikogruppen angeboten, kurzfristig Urlaub einzureichen oder Überstunden abzubummeln.

Es ist nicht richtig, dass wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter nicht ernst nehmen. Bei uns werden in der Kanzlei die strengen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und wir haben auch bei dem o.g. Infektionsfall nach den Regeln des RKI umgehend reagiert.

Der Ruf nach einem generellen Home-Office ist gesetzlich nicht geboten und nur für Einzelfälle angebracht. Einige Mitarbeiter würden das gar nicht wollen.

Ihre Geschäftsleitung

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