Vertrag genau durchlesen! Unzulässige Klauseln!
Gut am Arbeitgeber finde ich
In der Abteilung in der ich war, war den Umständen entsprechend relativ viel in Ordnung. Mit den Menschen direkt und auch mit den Vorgesetzten lief es super.
Die Kommunikation auch kritischer Dinge war möglich und verlief eigentlich immer wie man sich das unter erwachsenen Menschen vorstellt. Selbst als das Ende absehbar gab es keine Beanstandungspunkte.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Es ist erstaunlich, dass eine Genossenschaft, die sich nach außen ein wirklich glanzvolles Image verpasst hat (das muss man erstmal hinbekommen) nicht in der Lage ist, rechtlich einwandfreie Arbeitsverträge zu schließen.
Es steht geschrieben dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen ist. Das ist einerseits nachvollziehbar, denn das Recruitmantverfahren ist ja beendet.
Es ist aber, wie ich leider viel viel viel zu spät erfahren habe, für den Arbeitnehmer nicht bindend. Dieser DARF anders als die VR-Bank es behauptet, vor Vertragsbeginn kündigen und muss dann nicht zum Dienst nicht antreten. (es gibt entsprechendes BAG-Urteil aus 2004). Das Recht auf freie Berufswahl § 12 GG wird durch solche Klauseln eingeschränkt
Hätte ich das mal getan, ich hatte nach Vertragsschluss ein erheblich besseres Angebot, welches ich aufgrund der geglaubten Bindung ausgeschlagen hatte.