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BEV 
Bundesamt 
für 
Eich-und 
Vermessungswesen
Bewertung

Beamtenapparat, hierarchische Unternehmenskultur, nichts für Top-Ausgebildete und High Potentials

1,0
Nicht empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien gearbeitet.

Arbeitsatmosphäre

erzkonservativ

Kommunikation

keine

Vorgesetztenverhalten

Stichwort: "Das Peter-Prinzip oder Die Hierarchie der Unfähigen"

Interessante Aufgaben

Verwaltungsjob

Gehalt/Sozialleistungen

jenseitig von Gut und Böse

Image

kennt Niemand.

Karriere/Weiterbildung

Karrierechancen sehr gering -> tendenziöse Personalakt-Bewertung bei Besetzung höherer Posten (Stichwort: "Günstlingswirtschaft")

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Arbeitgeber-Kommentar

HR-Team
HR-Team

Herzlichen Dank für Ihr Feedback, auch wenn wir die Kritik so nicht nachvollziehen können.
Die Arbeitsatmosphäre mit Homeoffice, Gleitzeit und der Auszeichnung als familienfreundlicher Betrieb wird von Ihren Kolleginnen und Kollegen als fortschrittlich empfunden. Auch zeigen sich viele Andere mit der Kommunikation zufrieden. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen kann auf nationale und internationale Auszeichnungen verweisen, was für die Qualität der Führung und unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spricht.
Wenn Sie sich bei einem „Verwaltungsjob“ gelangweilt haben, so empfehlen wir einen Blick auf die zahlreichenden und abwechslungsreichen Tätigkeitsfelder im BEV: https://www.bev.gv.at/Das-BEV/Jobs-und-Karriere/Taetigkeitsbereiche-Berufsbilder.html. Die Bezahlung ist transparent und kann hier https://www.goed.at/themen/gehaltstabellen-2024 umfassend nachgelesen werden. Nicht zuletzt die hohe Zahl an Bewerbungen zeigt, dass viele Andere mit ihrem Gehalt durchaus zufrieden sind.
Der Vorwurf der „Günstlingswirtschaft“ ist nicht nachvollziehbar, da jede Besetzung nach gesetzlich engen Objektivierungsrichtlinien mit exakter Bewertung erfolgt und letztlich von einer unabhängigen Kommission Aufnahmekommission entschieden wird. Jede/r unterlegene Bewerber/in kann bei Benachteiligung klagen.

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