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sinha's 
gmbh
Bewertung

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Diese Firma erwartet, dass man 24/7 zur Verfügung steht. Lohnzahlung muss mittels Schlichtungsbehörde eingefordert werde

1,0
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr im Bereich Administration / Verwaltung gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Finde keine Worte.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Kein Arbeitsplatz vorhanden. Wenn man geschäftlich irgendwo hinfahren muss will er die Fahrzeit nicht bezahlen. Zuwenig Information. Sturheit des Arbeitgebers.

Verbesserungsvorschläge

Struktur einbringen. Einarbeitung. Einrichten der Arbeitswerkzeuge.

Arbeitsatmosphäre

Firma ist ein Ein-Mann-Betrieb. Chaotisch, keine Struktur, keine Einarbeitung. Man muss 24/7 zur Verfügung stehen. Was man zu hören bekommt ist, dass man froh sein muss, dass man eine Anstellung bekommt. Es steht kein Arbeitsort zur Verfügung, also man arbeitet von zuhause aus. Wenn man

Kommunikation

Keine Informationen.

Kollegenzusammenhalt

Keine Mitarbeiter

Work-Life-Balance

Arbeitszeit-Erwartungen 24/7. Arbeiten müssen in Minuten-Tabellen erfasst werden. Also muss man mit einer Stopp-Uhr arbeiten.

Vorgesetztenverhalten

Wurde erwartet, dass man die Firma aus den roten Zahlen herausholt. Ich war aber nicht als CFO angestellt.

Interessante Aufgaben

Nimmt keine Verbesserungsvorschläge entgegen. Keine Flexibilität. Nur Stur.

Gleichberechtigung

Eine Frau ist nichts wert.

Umgang mit älteren Kollegen

Keine anderen Mitarbeiter.

Arbeitsbedingungen

Ich habe ein Laptop erhalten welches ich selber einrichten musste. Ein Smartphone welches ich auch selber einrichten musste. Kein Büro, also von zuhause arbeiten aber Fahrzeiten wollte er nicht bezahlen.

Gehalt/Sozialleistungen

Als ich zu einem Meeting befohlen wurde, hat er, während ich auf ihn wartete meine Geschäfts-E-mail Adresse gelöscht. Er hat mir dann die Kündigung präsentiert und mich freigestellt. Hat von meinem letzten Gehalt nur 1/5 bezahlt und streitet ab, dass ich die restliche Zeit gearbeitet habe. Ohne diesen E-Mail-Zugang kann ich nicht beweisen, dass ich gearbeitet habe. Nun muss ich ein Schlichtungsverfahren einleiten.

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