Eine Enttäuschung ist immer das Ende einer TÄUSCHUNG!
Gut am Arbeitgeber finde ich
Leider nichts.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Ratschläge sind immer gut aber sollen auch richtig sein. Bevor der ehemalige Arbeitgeber Informationen von mir weitergibt, muss ich zustimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmun, DSGVO). Beliebig darf dies nicht geschehen, auch nicht aus "Rache". Denkt daran, am andere Ende der Leitung kann ein staatlich geprüfter Privatdetektiv sein der sich als zukünftiger Arbeitgeber ausgibt......da wird ein ehemalige Arbeitgeber nichts mehr zum lachen haben.
Verbesserungsvorschläge
Arbeitnehmer haben auch Rechte, Arbeitgeber auch Pflichten. Eure Meinung nach haben Arbeitnehmer nur Pflichten, müssen gehorchen und euch nie widersprechen. Was für Unfug..
Kommunikation
Zuletzt nur über meinem Rechtsanwalt.
Vorgesetztenverhalten
Das die Bewertungen gelöscht werden, überrascht mich nicht. Ich werde jetzt nur das schreiben was ich beweisen kann.
"Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei seinem Vorgesetzten zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber selbst oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Dabei stellt das Gesetz hierzu explizit klar, dass der sich beschwerenden Person keine Nachteile entstehen dürfen, wenn Sie Beschwerde erhebt (§ 84 BetrVG)".
Ob ich mich beschwert habe? Ja, telefonisch, persönlich, schriftlich ( Mails vorhanden!). Habe ich Hilfe bekommen? Nein, was kam war die Kündigung, unbegründet natürlich. Kündigung wurde mir ausgehändigt von eine Mitarbeiterin die keine Ahnung hatte dass Sie von mir nicht verlangen kann es zu unterschreiben! Hier habe ich mich gezwungen gefühlt Ihr eine Rüge per Mail zu erteilen (Mail vorhanden!!). Ich bekam keine Antwort.
Kompetent war hier nur eine Person: mein Rechtsanwalt.
Umgang mit älteren Kollegen
Unprofessionell.
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Eigenlob stinkt.