Erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung beim Bearbeiten der Auszahlung aus Guthaben der Pensionskasse.
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr für dieses Unternehmen gearbeitet.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Nach 6 Wochen ist die Auszahlung immer noch nicht erfolgt, obwohl die Unterlagen 4 Wochen vorher eingereicht wurden.
Verbesserungsvorschläge
Straffung der Aufsicht im Personalwesen. Kein robuster Prozess beim Abarbeiten der Pensionsansprüche.
Arbeitsbedingungen
Wärmebelastung in der Produktion unzumutbar im Sommer.
Umgang mit älteren Kollegen
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