Dauerhafte Ausgrenzung ohne Entwicklungschancen statt Inklusion und Teilhabe
Verbesserungsvorschläge
Die WfbM darf nicht länger subkulturelle Dauerarbeitsstätte und "Verwahrsystem” für Menschen mit Behinderung neben dem üblichen Erwerbsleben bleiben. Wie für alle Reha-Einrichtungen muss für die WfbM gelten: Maßnahmen sind zeitlich zu begrenzen und müssen ins übliche Leben führen. Bitte gestalten sie ihren Auftrag endlich menschenrechtskonform.
Arbeitsatmosphäre
Wenn das Unternehmensziel "inklusive Gesellschaft" nicht einmal im Unternehmen gelebt wird, ist die Zufriedenheit und Motivation aller Mitarbeiter natürlich nur gering oder gar nicht ausgeprägt. Hier arbeiten, wohnen und leben Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen isoliert von der restlichen Gesellschaft. Angestellte, Geschäftsführende und Anleiter*innen sind fast immer Menschen ohne Behinderung. So entsteht ein klares Hierarchiegefälle von Menschen ohne Behinderung gegenüber Menschen mit Behinderung.
Vorgesetztenverhalten
Die Geschäftsführung beschreibt das Unternehmen als innovatives und verlässliches Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftsunternehmen und bestreitet die WfbM als Aussonderungseinrichtung, wo beschäftigte Menschen nichts zu sagen und nichts zu bestimmen haben und wo sie dauerhaft ausgrenzt werden ohne Chancen auf ein normales Berufsleben, wie es die Mehrheitsgesellschaft kennt. Aus dieser Diskrepanz ergibt sich viel Konfliktstoff.
Interessante Aufgaben
Es gibt ein paar wenige Vorzeigeobjekte, die das Grundproblem verschleiern. Die Beschäftigten (Menschen mit Behinderung) erhalten keinen Mindestlohn. Im Durchschnitt verdienen sie etwa 1,35 Euro die Stunde. Eine selbstgewählte Teilhabe an der Gesellschaft und das Erarbeiten des Lebensunterhalts ist nicht möglich. Die Beschäftigten sind somit dauerhaft von Sozialleistungen des Staates abhängig. Das geringe Entgelt, das die Beschäftigten bekommen, ermöglicht der WfbM sich preislich mit ihren Produkten unter der privatwirtschaftlichen Konkurrenz zu behaupten. Bei schlechter Auftragslage werden nur die Löhne der Beschäftigten gekürzt – nicht die der Angestellten – obwohl die Beschäftigten keinen Einfluss auf die Akquise von Aufträgen haben.
Gleichberechtigung
Nirgendwo in der EU kann ein Unternehmen so billig produzieren lassen wie in einer WfbM. Die Menschen mit Behinderung haben keinen Arbeitnehmer*innen-Status. Sie haben kein Streikrecht, keinen Mindestlohn, sie haben keine Arbeitnehmer*innen-Rechte.
Arbeitsbedingungen
Beschäftigte aus der WfbM berichten, dass kein Empowerment erfolgt,
wenn sie den Wunsch äußern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Stattdessen wird vor dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt massiv gewarnt. Dabei wird mit einem Verlust sozialer Kontakte, der verschlechterten Rentenanwartschaft, und einem Mangel an Sicherheit gedroht. Sie werden weiterhin angehalten monotone Tätigkeiten auszuführen. Berufsausbildung, Qualifizierung oder gar Fort- und Weiterbildungen gibt es so gut wie nicht.
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Obwohl der gesetzliche Auftrag der WfbM Rehabilitation und (Wieder-)Eingliederung der Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt lautet, liegt die Vermittlungsquote seit Jahren unverändert bei etwa 1 %.
Das Unternehmen kommt somit seinem gesetzlichen Auftrag nicht nach. Ebenso steigt die Zahl der Beschäftigten in der WfbM kontinuierlich an. Vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen, die schon auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet haben, werden immer öfter in WfbMs vermittelt.