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Lebenshilfe 
Celle 
gemeinnützige 
Gesellschaft 
mit 
beschränkter 
Haftung
Bewertung

Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen...

1,7
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Lebenshilfe Celle gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Celle gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Nette Kollegen unter den Werkstattbeschäftigten.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Fast alles, siehe oben.

Verbesserungsvorschläge

Mehr Wertschätzung und besseren Lohn. 186,- Euro Lohn reichen nicht zum Leben.
Das Raumklima in den Hallen müsste verbessert werden.

Kommunikation

Könnte besser sein

Kollegenzusammenhalt

Unter den Werkstattbeschäftigten ist der Zusammenhalt gut.

Work-Life-Balance

Work-Life-Balance gibt es nur für Tarifbeschäftigte.

Vorgesetztenverhalten

....könnte besser sein.

Interessante Aufgaben

Die Arbeit ist eintönig.

Gleichberechtigung

Zweiklassengesellschaft: Werkstattbeschäftigte und Tarifangestellte

Umgang mit älteren Kollegen

Gut

Arbeitsbedingungen

Fair ist anders. In WfbM gibt es die Standards für einen fairen Handel nicht.

Gehalt/Sozialleistungen

Zu 186,- Euro im Monat brauche ich nicht mehr zu sagen, oder?

Image

Das öffentliche Image hat mit der Wirklichkeit wenig zu tun.

Karriere/Weiterbildung

Gibt es nicht für Werkstattbeschäftigte.


Arbeitsatmosphäre

Umwelt-/Sozialbewusstsein

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Arbeitgeber-Kommentar

Carolin van der AheTeam Kommunikation & Marketing

Sehr geehrte Verfasserin / sehr geehrter Verfasser,

Danke für Ihre offene Bewertung.

Wir möchten jedoch anmerken, dass Ihre Meinung aus unserer Perspektive in einigen Punkten nicht ganz die Realität widerspiegelt. Sie arbeiten als Beschäftigter in den Celler Werkstätten, einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Bei der Tätigkeit in einer WfbM handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis. Grundlage sind gesetzliche Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist also kein herkömmlicher Betrieb.

Alle Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM bekommen ein Entgelt. Grundlage ist eine Entgeltordnung, die für alle Beschäftigten im Arbeitsbereich unserer WfbM gilt. Das Werkstatt-Entgelt besteht aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag, wie es in § 221 Abs. 2 SGB IX festgelegt ist. Außerdem bekommen viele Beschäftigte im Arbeitsbereich zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld. Eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist beim Entgelt an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Wir verstehen, dass dies manchmal zu Unzufriedenheit führen kann.

In den Celler Werkstätten bieten wir ein umfangreiches Fortbildungsangebot an (siehe unsere vielfältigen Arbeitsbegleitenden Angebote), das für alle Beschäftigten zugänglich ist.
Wir ermutigen alle Beschäftigten, diese Angebote mehrmals im Jahr zu nutzen, um ihre berufliche und persönliche Entwicklung zu fördern.

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen haben, möchten wir darauf hinweisen, dass eine Beschwerde über unseren Werkstattrat und die Werkstattleitung sinnvoll ist. Auch unser Sozialdienst steht gern für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns bitte direkt an info@lhcelle.de

Viele Grüße aus der Lebenshilfe Celle
Team Kommunikation & Marketing

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