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Lebenshilfe 
Gießen 
e.V.
Bewertung

Null Wertschätzung und Respekt

1,5
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei Lebenshilfe Gießen e.V. in Gießen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Das Leitbild

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Dass das Leitbild nicht umgesetzt wird.

Verbesserungsvorschläge

Nicht die Jahressonderzahlung streichen und Angestellte, die über Mobbing klagen ernst nehmen.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Social Media-Team
Social Media-Team

Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir bedauern Ihre geschilderten Erfahrungen sehr, können diese im Detail an der Stelle natürlich nicht in Gänze nachvollziehen oder konkret nachverfolgen.

Grundsätzlich sind wir als verantwortungsbewusster Arbeitgeber von über 1.500 Angestellten sehr an Kritik und Rückmeldungen interessiert. Hierfür stellen wir übrigens, auch für unsere Angestellten, auf unserer Homepage ein Ideen- und Beschwerdemanagement zur Verfügung. Dies kann man namentlich, aber auch anonym nutzen.

In Ihrem Feedback erwähnen Sie, dass Sie während Ihrer Tätigkeit bei uns leider dem Thema Mobbing begegnet sind. Wir als Lebenshilfe bedauern das sehr und dulden Mobbing in keiner Weise. Daher bemühen wir uns sehr schnell und effektiv bei diesem Thema zu reagieren - auch beim kleinsten oder individuell empfundenen Verdacht. Sollten etwaige Mobbing-Vorwürfe vorgetragen werden, verfügen wir über genaue Ablaufpläne, die eine - zunächst zum Schutz aller Beteiligten - diskrete Beschwerdeführung ermöglichen. Bei Erhärtung der Mobbing-Vorwürfe reagieren wir natürlich ebenfalls umgehend. Sollten Sie diese Schritte nicht wahrgenommen oder beobachtet haben, was wir sehr bedauern würden, steht Arbeitgebern z.B. - neben Gesprächen mit nächsthöheren Vorgesetzten oder der Geschäftsfühungs-Sprechstunden - auch noch das oben genannte Ideen- und Beschwerdemanagement zur Verfügung.

Hinsichtlich der Jahressonderzahlung können wir berichten, dass es sich hierbei um eine freiwillige Arbeitgeberleistung handelt, die wir in diesem Sinne nicht "streichen", weil sie ja nicht vertraglicher Bestandteil ist. Dennoch haben wir diese in der Vergangenheit, auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, immer gezahlt - und bemühen uns, diese Zahlung als Wertschätzung für die gute Arbeit unseres Personals auch zukünftig zu gewährleisten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

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