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Lebenshilfe 
Syke
Bewertung

Nicht zu empfehlen.

1,3
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei Lebenshilfe Syke in Syke gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Tarifverträge.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Selbstredend.

Verbesserungsvorschläge

Schulungen, für Einrichtungsleitungen, zur Mitarbeiterführung

Vorgesetztenverhalten

Die Einrichtungsleitung hat in Dienstplänen und auch grundsätzlich, eine Angestellte, die ihr sehr wohlgesonnen war, bevorzugt behandelt. Zum Nachteil anderer Kollegen. Man musste sich gut mit entsprechender Kollegin stellen, um keine Abstrafung seitens der Leitung zu erfahren, falls Konflikte mit der bevorzugten Kollegin auftraten. Dies führte grundsätzlich zu interner Frustration, was sich auch auf das Aufsarbeitsklima in dem Wohnheim auswirkte. Entsprechende Kollegin wusste um ihre Position und nutzte diese auch gerne aus. Die Chefin hat nicht nur durch Bloßstellung einzelner Kollegen, vor versammelter Mannschaft , anstatt ein Mitarbeitergespräch zu suchen, indem man mögliche Missverständnisse entkräften konnte, sondern auch durch schlecht geschriebene Dienstpläne, das nicht erreichen lassen von Mitarbeiterzielen, und Mobbing, agiert. Für mich eine inakzeptable Art der Mitarbeiterführung und Ausübung von Machtmissbrauch durch Abstrafung.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Gleichberechtigung

Arbeitsbedingungen

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Angelina KloosPersonalreferentin

Liebe/r kununu-Nutzer/in,

wir nehmen Ihr Feedback an dieser Stelle zur Kenntnis und möchten die Gelegenheit nutzen, hierzu Stellung zu nehmen. Als Lebenshilfe Syke ist uns Gleichbehandlung ein besonderes Anliegen und spiegelt sich in unserer täglichen Arbeit und unseren Arbeitsprozessen kontinuierlich wider. Der bei uns gelebte kollegiale Führungsstil lässt eine Ungleichbehandlung nicht zu und wenn doch, gibt es bei uns verschiedenste Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Die Schichtpläne innerhalb unserer Einrichtungen werden für ein Kalenderjahr im Voraus durch einen Rahmenplan aufgestellt und mit einer sechswöchigen Vorlaufzeit für die einzelnen Monate konkretisiert. Es gibt durchgehend die Möglichkeit, Dienstwünsche in einem Wunschplan zu formulieren. Zudem wird jeder Dienstplan mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Einer etwaigen Bevorzugung kann also an verschiedenen Stellen entgegengetreten werden.

Im Rahmen der jährlichen Mitarbeitendengespräche werden Leistungsziele vereinbart, um zielgerichtetes Arbeiten zu fördern, die Qualität der Arbeit stetig zu entwickeln und das Engagement unserer Mitarbeitenden über die tarifliche Vergütung hinaus finanziell zu honorieren. Die Erreichung dieser Ziele wird im jährlichen Turnus evaluiert. Erfreulicherweise liegt die Zielerreichungsquote innerhalb der Lebenshilfe Syke konstant zwischen 95 und 97%. Jede/r Mitarbeitende hat die Möglichkeit, das gesteckte Ziel im Laufe des Jahres anzupassen, sollten sich Gegebenheiten ändern, die dies erfordern. Hierzu können sich unsere Mitarbeitenden jederzeit an ihre Einrichtungs- oder Bereichsleitung werden. Darüber hinaus wurde mit Einführung der leistungsorientierten Bezahlung eine Betriebliche Kommission, bestehend aus Vertretern aus der Mitarbeiterschaft und des Betriebsrates gebildet, die auch für etwaige Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht.

In der Lebenshilfe Syke legen wir großen Wert auf eine offene Kommunikation und konstruktives Feedback zur Weiterentwicklung unserer täglichen Arbeit. Durch festgelegte Prozesse wie zum Beispiel Mitarbeitergespräche, Dienstbesprechungen oder ein Beschwerdemanagement findet jeder und jede Einzelne eine Möglichkeit, Kritik und gerne auch Verbesserungsvorschläge zu äußern. Natürlich stehen bei Anregungen oder Problemen auch die direkten Vorgesetzten, die jeweilige Bereichsleitung oder unsere Geschäftsführung zur Verfügung. Darüber hinaus steht der Betriebsrat natürlich allen Mitarbeitenden ebenfalls jederzeit bei Fragen und Problemen zur Seite.

Besonders getroffen hat uns der Vorwurf der „Abstrafung“ durch eine Einrichtungsleitung. Wir gehen davon aus, dass ein solches Verhalten immer weitergegeben wird. Unser Beschwerdemanagement führt hierzu aus, dass die Beschwerdemeldung immer an die/den nächsten Vorgesetzte/n zu richten ist, wenn die Beschwerde die direkte vorgesetzte Person betrifft.

Für Fragen dazu stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Für einen weiteren Austausch sind wir jederzeit offen und würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Kritikpunkten noch einmal direkt auf uns zukommen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Angelina Kloos, Personalreferentin
Tel. 04242 9229-35

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