2 Bewertungen von Bewerbern
2 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,6 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
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Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Ich schicke einem Bewerber eine Absage, und teile ihm mit, dass ich seine Kenntnisse nicht möchte, schreibe aber ein paar Zeilen später Folgendes: "Wir hoffen, dass Sie unser Haus trotz dieser Absage in positiver Erinnerung behalten." Für was sollte ich diesen Arbeitgeber in positiver Erinnerung behalten?
Man sollte sich als Unternehmen vorher überlegen, was und wen man sucht und nicht erst 3 umfangreiche Gespräche führen, um dann das Gesuch ein weiteres Mal zu verändern und neu zu betiteln - das hat dann doch sehr starken `Versuchskaninchen-Charakter´. Mit der nun neu formulierten Stellenanzeige, die gerade geschaltet wurde (Jan 2019), ist es die zweite Änderung innerhalb der Besetzung dieser Vakanz. Die erste erfolgte bereits während (!) meines Bewerbungsprozesses. Ein bischen viel Hin und Her ...
Und auf die höfliche und berechtigte Nachfrage des Bewerbers - nach 3(!) Gesprächen und der Absage - sollte man definitiv auch antworten. Das wäre das Mindeste, zumindest an Höflichkeit.