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Bewertung

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Arbeitgeber mit großen Schwächen

1,5
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr im Bereich Administration / Verwaltung bei Viering, Jentschura & Partner mbB Patent- und Rechtsanwälte in Dresden gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Sicheres Arbeitsverhältnis bei pünktlicher Gehaltszahlung.

Arbeitsatmosphäre

Die Frustration der Kollegen im Hinblick auf die Arbeitsbelastung und das Führungsverhalten der Vorgesetzten, regelmäßige Lästereien sowie eine hohe Fluktuation sorgten für eine unschöne Arbeitsatmosphäre.

Kommunikation

Eine offene und ehrliche Kommunikation fand auf allen Ebenen nicht statt.

Kollegenzusammenhalt

Zumindest auf gegenseitige Unterstützung unter den Kollegen konnte man zählen.

Work-Life-Balance

Keine flexiblen Arbeitszeiten. Überstunden wurden im Bedarfsfall erwartet, sollen jedoch möglichst vermieden werden. Urlaub konnte in Abstimmung mit Vertretung auch relativ kurzfristig genommen werden.

Vorgesetztenverhalten

Kein konstruktives Feedback, keine Abstimmung mit Mitarbeitern zu Prozessänderungen, kein Vertrauen und keine Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Diese wurden nur als Kostenfaktor angesehen.

Interessante Aufgaben

Wenn man nicht das Glück hat, die Abteilung zu wechseln, langfristig einfach nur stupide Fließbandarbeit.

Arbeitsbedingungen

Großraumbüro mit entsprechender Geräuschkulisse für die Angestellten in der Vewaltung sowie nüchterne Aufenthaltsräume. Investitionen in Infrastruktur stehen und fallen mit den Kosten. Bestrebung zur Digitalisierung waren nicht erkennbar.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gibt es nicht!

Gehalt/Sozialleistungen

Schlechte Vergütung, weshalb in der Verwaltung vornehmlich Quereinsteiger arbeiten.

Image

In seiner Außendarstellung suggeriert die Kanzlei ein Bild, was es für Angestellte in der Verwaltung real nicht bieten kann.

Karriere/Weiterbildung

Keine systematische Personalentwicklung! Bei gutem Standing und auf Eigeninitiative gab es die Möglichkeit sich "off-the-Job" weiterzubilden, sofern dies der Tätigkeit dienlich war.

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