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RUAG 
AG
Bewertung

Zunehmend Schosshund und Lückenbüsser (Fussabtreter) der LW

1,0
Nicht empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei RUAG AG in Emmen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Gleitzeit, Arbeitszeit, gratis PP.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Siehe oben.

Verbesserungsvorschläge

Siehe Bewertung oben.
Kommunikation/Informationsfluss verbessern.
Mehr Wertschätzung/Lob.
Sich mehr für die eigenen Mitarbeiter einsetzen bzw. Bedenken, dass die eigenen Mitarbeiter zunehmend für Aufträge der LW ausgenutzt werden (mit banalen Abwesenheitsausreden). LW ist verantwortlich, dass sie selbst genug abrufbares Personal zur Verfügung haben). RUAG-Mitarbeiter sind nicht die Lückenbüsser der LW (daher auch mal NEIN sagen).

Kommunikation

Aufgedrückte Auswärtseinsätze zugunsten der LW infolge derer Bequemlichkeit, schlechter Organisation oder Mangel an entsprechendem Fachpersonal (Ferien- oder Ausbildungsabwesenheiten) werden äusserst miserabel kommuniziert und organisiert. Allgemein werden wichtige Informationen nicht oder zu spät mitgeteilt. Der Informationsfluss zwischen den Kanälen dauert viel zu lange.

Work-Life-Balance

Familienunfreundlicher Betrieb.
Zunehmend mehrtägige Auswärtseinsätze, obwohl arbeitsvertraglich nicht geregelt/vereinbart. Aufträge mehrheitlich zugunsten der LW, jedoch sehr zulasten der Familienangehörigen des betroffenen Mitarbeiters. Bei der Delegierung der Einsätze wird keine Rücksicht auf Mitarbeiter mit Familie (Kinder/Kleinkinder) genommen. Grundsätzlich sollten kinderlose, langjährige Mitarbeiter mit zudem mehr Erfahrung/Verantwortung prioritär für solche, mehrtägige Einsätze eingesetzt werden.

Bei Absenz aufgrund Übernahme der Kinderbetreuung z. B. bei Ausfall der regulären Betreuung (oder auch Krankheit des Kindes), wird die daraus resultierte Fehlzeit nicht gutgeschrieben.

(Keine Freizeitangebote, Vergünstigungen; ausgenommen wir wurden auch hierüber mangelnd informiert.

Gehalt/Sozialleistungen

Sondereinsätze werden nicht entschädigt. Hierfür sollte es für jeden Einsatz eine zusätzliche Abfindung geben.

Keine Gehaltserhöhung in Anbetracht der zunehmenden ausserordentlichen, nicht vertraglich vereinbarten Aufgaben (auswärtige Einsätze In- und Ausland, Wochenende usw.). Solche zusätzlichen Aufträge bedürfen einer Lohnerhöhung, abgesehen von der regulären Lohnstufe oder Teuerung.

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Arbeitgeber-Kommentar

Stéphanie Meier (stephanie.meier@ruag.ch), Senior Manager Employer Branding
Stéphanie Meier (stephanie.meier@ruag.ch)Senior Manager Employer Branding

Liebe Rezensentin, Lieber Rezensent

Vielen Dank für deine ausführliche Bewertung, auch wenn diese bedauerlicherweise negativ ausfällt. Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, um auf gewisse Punkte näher einzugehen und unsere Sichtweise darzulegen.

Uns ist es ein Anliegen, sowohl den Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden als auch jenen unserer Kunden nachzukommen. Es kommt tatsächlich vor, dass die Luftwaffe der Schweizer Armee situativ auf unsere Ressourcen zurückgreifen muss. In solchen Fällen sind wir darauf angewiesen, dass unsere Mitarbeitenden bereit sind, punktuell Mehrarbeit zu leisten. Die Führungspersonen sind angehalten, diese Fälle frühzeitig in die Einsatzplanung aufzunehmen und die Mitarbeitenden umgehend in Kenntnis zu setzen. In jedem Falle handeln wir nach Artikel 36 des Arbeitsgesetzes und nehmen Rücksicht auf Mitarbeitende mit Familienpflichten soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Bedenken oder Einwände können und sollen bei den Vorgesetzten oder beim zuständigen HR-Manager geäussert werden.

Bei Einsätzen an anderen RUAG-Standorten oder generell an einem anderen Arbeitsort werden Spesen und Auslagen immer von RUAG übernommen. Wird nach Absprache mit den Vorgesetzten nachts oder am Wochenende gearbeitet, wird selbstverständlich eine entsprechende Zulage vergütet. Auch für Schichtarbeit oder Pikettdienst erhalten alle unsere Mitarbeitenden Zulagen. Bei längeren Entsendungen ist es bei RUAG üblich, dass eine schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen wird, damit solche von dir genannten Aspekte klar definiert sind. Eine Gehaltserhöhung gibt es bei ausserordentlichen Aufgaben zwar nicht, jedoch ist es den Vorgesetzten freigestellt, ob sie bei der Abgeltung von kurzzeitigen, besonderen Leistungen resp. für die Abgeltung von umfangreichen und/oder längeren aussergewöhnlichen Leistungen Spontan- und Leistungsprämien aussprechen möchten.

Für die Betreuung eines Kindes aufgrund von Krankheit oder Unfall beträgt die Dauer des bezahlten Urlaubs nach Artikel 36 des Arbeitsgesetzes drei Arbeitstage pro Ereignis. Der Anspruch ist auf zehn Tage pro Jahr beschränkt, weitere Abwesenheiten aufgrund von privaten Betreuungspflichten müssen durch die Kompensation von Überzeit oder den Bezug von Ferientagen gedeckt werden. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir diverse Vergünstigungen in den Bereichen Mobilität, Verpflegung, Shopping und Sport anbieten und diese auch laufend erweitern. Erkundige dich gerne im Intranet über deine zahlreichen Benefits bei uns oder melde dich bei uns, damit wir dir diese in einem persönlichen Gespräch vorstellen können.
Gerne stehen wir oder dein zuständiger HR-Manager bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

Herzliche Grüsse
Dein Employer Branding Team

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