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Bewertung

Wechsel für Pflegefachkräfte aktuell nicht empfehlenswert

1,8
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Albert-Schweitzer-Stiftung Wohnen und Betreuen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

. . .

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Einstufungspraxis bei der Einstufung in die Erfahrungsstufe im Fachbereich B weder zeitgemäß noch aus (pflege)fachlicher Sicht nachvollziehbar. Insofern dann auch hier das Cave! für Kolleginnen und Kollegen aus der Kranken- und Altenpflege.

In den Wohnstätten, die ich kennengelernt habe:

hohe Fluktuation
hoher Krankenstand
viele Leasingkräfte

Verbesserungsvorschläge

Statt über "unfaire" Bewertungen im Netz zu klagen, die darin angesprochenen Probleme anpacken. Und davon gibt es einige.

Arbeitsatmosphäre

Atmosphäre je nach Wohnstätte und den einzelnen Wohngruppen und Teams dort recht unterschiedlich, insgesamt aber an der Basis ok.

Kommunikation

An die Leitungsebene oberhalb der Wohnstättenleitung weitergeleitete Emails wurden nicht beantwortet.

Work-Life-Balance

spielte bei der Dienstplanung, so mein Eindruck, eine eher geringere Rolle, siehe Umgang mit älteren Kollegen.

Vorgesetztenverhalten

siehe Kommunikation und Umgang mit älteren Kollegen.

Umgang mit älteren Kollegen

Als älterem Arbeitnehmer mit über sechzig und Teilzeitkraft wurden mir in der Einarbeitungszeit gleich im ersten Arbeitsmonat acht Nachtdienste hintereinander geplant. . .

Gehalt/Sozialleistungen

Gehalt für eine examinierte Pflegefachkraft im Bereich Teilhabe (B) aus meiner Sicht im durchschnittlichen Bereich. Springerzulage eher unterdurchschnittlich bei noch nicht einmal 1 Euro pro Stunde auf den Monat gerechnet /Stand Dezember 2024.

Cave! Bei der Einstufung in die Erfahrungsstufe und der darauf basierenden Höhe des gezahlten Gehalts werden berufliche Erfahrungszeiten von Pflegefachkräften im Bereich Teilhabe (B) womöglich nicht vollständig anerkannt.

Pflegefachkräfte aus der Kranken- und Altenpflege werden hierbei seitens des Trägers zwar im Rahmen von Stellenanzeigen umworben, ihre zuvor erworbene Berufspraxis in der Arbeit als Pflegefachkräfte aber dann "nach Maßgabe" nicht berücksichtigt.


Interessante Aufgaben

Arbeitsbedingungen

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Arbeitgeber-Kommentar

Verena Lamprecht, Recruiter mit Schwerpunkt Personalmarketing
Verena LamprechtRecruiter mit Schwerpunkt Personalmarketing

Liebe*r ehemaliger Mitarbeiter*in,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Bewertung und Ihr offenes Feedback danken.

Wir bedauern, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit in unserer Stiftung nicht zufrieden waren und diese für Pflegefachkräfte generell nicht empfehlen.

Uns liegt viel daran, faire, transparente und auch konkurrenzfähige Bedingungen für alle unsere Mitarbeiter*innen zu schaffen, über die wir in der Ausschreibung offen sprechen und diese auch im direkten Gespräch gern erläutern.

Generell wird bei uns extern erworbene einschlägige Berufserfahrung bei der Zuordnung der Erfahrungsstufen berücksichtigt. Da Sie als Pflegefachkraft in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe tätig waren, bestehen doch einige Anforderungs- und Tätigkeitsunter-schiede zur Arbeit in der Pflege, die dazu führten, dass nicht die gesamte Vorerfahrung bei der Einstufung anerkannt werden konnte. Dies sollte bereits im Vorgespräch erläutert werden. Ihre Kritik nehmen wir zum Anlass, unsere dahingehende Praxis zu überprüfen, denn unsere Verfahrensweise wird auch in Tarifverträgen so bestätigt. Bei einer Tätigkeit in der Pflege wären Ihre Vorerfahrungen dann wahrscheinlich voll anerkannt worden.

Die Stiftung unternimmt große Anstrengungen, um die Stellen in den Wohnbereichen und Wohngruppen zu besetzen, aufgrund der allgemeinen Personalsituation gelingt das nicht immer, so dass die Stiftung gezwungen ist auf Leasingkräfte zurückzugreifen, auch im Hinblick auf die Belastung der Mitarbeiter*innen. Die Festlegung der Dienstplanung ist grundsätzlich auf einen Vorlauf von mindestens 1 Monat vor Monatsbeginn ausgelegt. Bei den Nachtdiensten gilt danach ein Maximum von 5 Nachtdiensten in Folge und auch hinsichtlich der Mehr- und Minderstunden gibt es klare Regelungen.

Wir bedauern, dass Ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden, und bedanken uns noch einmal für Ihre Rückmeldung, die wir mit den Leitungen auswerten.

Viele Grüße
Verena Lamprecht

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