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Schweitzer 
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Betreuen
Bewertung

Wechsel für Pflegefachkräfte aktuell nicht empfehlenswert

1,8
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Albert-Schweitzer-Stiftung Wohnen und Betreuen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

. . .

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Einstufungspraxis bei der Einstufung in die Erfahrungsstufe im Fachbereich B weder zeitgemäß noch aus (pflege)fachlicher Sicht nachvollziehbar. Insofern dann auch hier das Cave! für Kolleginnen und Kollegen aus der Kranken- und Altenpflege.

In den Wohnstätten, die ich kennengelernt habe:

hohe Fluktuation
hoher Krankenstand
viele Leasingkräfte

Verbesserungsvorschläge

Statt über "unfaire" Bewertungen im Netz zu klagen, die darin angesprochenen Probleme anpacken. Und davon gibt es einige.

Arbeitsatmosphäre

Atmosphäre je nach Wohnstätte und den einzelnen Wohngruppen und Teams dort recht unterschiedlich, insgesamt aber an der Basis ok.

Kommunikation

An die Leitungsebene oberhalb der Wohnstättenleitung weitergeleitete Emails wurden nicht beantwortet.

Work-Life-Balance

spielte bei der Dienstplanung, so mein Eindruck, eine eher geringere Rolle, siehe Umgang mit älteren Kollegen.

Vorgesetztenverhalten

siehe Kommunikation und Umgang mit älteren Kollegen.

Umgang mit älteren Kollegen

Als älterem Arbeitnehmer mit über sechzig und Teilzeitkraft wurden mir in der Einarbeitungszeit gleich im ersten Arbeitsmonat acht Nachtdienste hintereinander geplant. . .

Gehalt/Sozialleistungen

Gehalt für eine examinierte Pflegefachkraft im Bereich Teilhabe (B) aus meiner Sicht im durchschnittlichen Bereich. Springerzulage eher unterdurchschnittlich bei noch nicht einmal 1 Euro pro Stunde auf den Monat gerechnet /Stand Dezember 2024.

Cave! Bei der Einstufung in die Erfahrungsstufe und der darauf basierenden Höhe des gezahlten Gehalts werden berufliche Erfahrungszeiten von Pflegefachkräften im Bereich Teilhabe (B) womöglich nicht vollständig anerkannt.

Pflegefachkräfte aus der Kranken- und Altenpflege werden hierbei seitens des Trägers zwar im Rahmen von Stellenanzeigen umworben, ihre zuvor erworbene Berufspraxis in der Arbeit als Pflegefachkräfte aber dann "nach Maßgabe" nicht berücksichtigt.


Interessante Aufgaben

Arbeitsbedingungen

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