Verschwiegenheitsklausel zur Gehaltshöhe
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Arbeitsvertrag: Innerbetriebliche Verschwiegenheitsklausel zur Höhe des Gehalts laut LAG unzulässig
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte betriebsintern nicht zum Stillschweigen über die Höhe ihres Lohnes verpflichten. Denn derlei Arbeitsvertragsklauseln sind unzulässig, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern kürzlich (Az.: 2 Sa 237/09).
Verbesserungsvorschläge
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Verschwiegenheitsklausel zur Gehaltshöhe. Warum eigentlich? Solche Klauseln sind doch seit Jahren ungültig.
Mir wichtig zu wissen ob ich gegenüber meinen männlichen Kollegen benachteiligt werde. Immerhin beträgt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch immer 18 %.
Ich wünsche mir das dieses Thema im Unternehmen Gehör findet und ernst genommen wird. Besonders bei HR.