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Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Logo

Berufsgenossenschaft 
Handel 
und 
Warenlogistik 
(BGHW)
Bewertung

Guter Arbeitgeber

4,2
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Mannheim gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Nette Kollegen; Hilfsbereit;

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Zu wenig Homeoffice

Verbesserungsvorschläge

Mehr Homeoffice anbieten; Arbeiten aus dem EU-Ausland ermöglichen; flexiblere Arbeitszeiten (nicht nur bis 18:15 Uhr); Jobticket zu 100 % übernehmen;

Arbeitsatmosphäre

Nette Kollegen, Homeoffice 3 Tage die Woche, gute Ausstattung

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Durch mehr Homeoffice Angebote und weniger Papierdruck würde das Umweltbewusstsein gestärkt werden.


Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Markus HeiterMitglied der Geschäftsführung

Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

lassen Sie mich die erste Bewertung des neuen Jahres mit einem Wunsch für ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Jahr 2025 beantworten. Und herzlichen Dank für Ihre sehr positive Bewertung und Empfehlung der BGHW als Arbeitgeberin. Damit haben Sie, zumindest mir persönlich, einen sehr schönen Einstieg in dieses Jahr verschafft.

Als „guter Arbeitgeber“ entwickeln wir ein produktives Arbeitsumfeld, mit dem wir unserem Auftrag und den Interessen unserer Mitarbeitenden gerecht werden wollen. Mit 3 Tagen mobiler Arbeit, über 500 Telearbeitsplätzen mit in der Regel 4 „Homeoffice“-Tagen, Sonderregelungen für den Außendienst und hunderten individuell angepasster Arbeitszeitmodellen, sind wir meines Erachtens schon sehr gut unterwegs. Dennoch: weitere Optionen zur Flexibilisierung sind in der Prüfung – unter anderem die von Ihnen angeregte EU-Auslandsregelung. Im Übrigen: der Arbeitszeitrahmen erstreckt sich bis 18.30 Uhr.

Ihrem Vorschlag, dass „Job-Ticket zu 100%“ zu übernehmen“, stehen gesetzliche Regelungen entgegen. Der Zuschuss darf hierfür maximal 23,38€ betragen.

Ich wünschen Ihnen noch eine gute Zeit bei der BGHW.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Heiter, Mitglied der Geschäftsführung

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