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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Logo

Bundesanstalt 
für 
Finanzdienstleistungsaufsicht 
(BaFin)
Bewertung

In vielen Bereichen ausbaufähig

2,8
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Es geht i.d.R. nicht nach Leistung, sondern hauptsächlich nach dem Nasenfaktor. Es fehlt eine gute und klare Struktur. Des Weiteren wurden Mitarbeiter/innen der BaFin meines Wissens aufgefordert, auf dieser Plattform ihr Voting abzugeben, ggf. um die Bewertungen anzuheben. Es geht nur um die oberflächliche Außendarstellung. In vielen hohen Positionen sind m.E. viele Blender unterwegs - mehr Schein als Sein, die der BaFin langfristig nicht gut tun.

Verbesserungsvorschläge

Das interne Verbot von vielen Handelsgeschäften hinsichtlich der Mitarbeitergeschäfte haben einige externe Rechtsanwälte in einigen Teilen als zu weitgehend und damit in Teilen als rechtswidrig eingestuft. So gibt es in einer Abteilung ein komplettes Aktienhandelsverbot, obwohl weniger als 1000 Aktienemittenten unter Marktaufsicht stehen, wird einfach einmal der Handel von ca. 40.000 weltweiten Aktien in dieser Abteilung verboten. Auch gibt es ein vollständiges Derivatehandelsverbot für alle BaFin-Mitarbeiter, welches viel zu weitgehend, sinnfrei und in dieser Form m.E. nicht rechtmäßig ist. Warum dürfen Mitarbeiter/innen der BaFin keine Derivate auf Rohstoffe, Kryptowährungen, auf Indizes, auf Aktien, die nicht unter Aufsicht stehen, auf Währungspaare etc. handeln? Mit welchem Recht werden alle Derivate ohne Abstufungen einfach verboten, obwohl die meisten Underlyings der Derivate nicht unter Aufsicht stehen? Wo bleibt in diesem Punkt das verhältnismäßige Handeln des Direktoriums und der Compliance-Stelle?

Arbeitsatmosphäre

Es kommt sehr auf die jeweilige Abteilung und das jeweilige Referat an

Kommunikation

Insgesamt im Haus ist die Kommunikation von wichtigen Informationen oft nicht gut

Kollegenzusammenhalt

In meinem Referat gut, in vielen Referaten aber nicht gut

Work-Life-Balance

Gut

Vorgesetztenverhalten

In meinem Referat gut, in vielen Bereichen sehr ausbaufähig

Interessante Aufgaben

Teils, teils

Umgang mit älteren Kollegen

OK

Umwelt-/Sozialbewusstsein

OK

Gehalt/Sozialleistungen

I.d.R. ok

Karriere/Weiterbildung

Eher ausbaufähig


Gleichberechtigung

Arbeitsbedingungen

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Personal-Abteilung

Wir bedanken uns für Ihre Bewertung. Ihrer Bewertung entnehmen wir, dass Sie grundsätzlich mit der Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen und dem/der Vorgesetzten in Ihrem Referat zufrieden sind. Schade, dass Sie die BaFin dennoch nicht als Arbeitgeberin weiterempfehlen.

Es ist richtig, dass wir Kolleg*innen dazu motivieren, eine Bewertung auf kununu abzugeben. Kununu ist eine wichtige Anlaufstelle für potenzielle Bewerber*innen, eine große Anzahl von Bewertungen gibt wichtige Einblicke. Das Vorgehen steht natürlich im Einklang mit den Regeln von kununu, denn wir bitten ausdrücklich um ehrliches Feedback. Die Rückmeldungen sprechen für sich selbst. Natürlich ist es besonders erfreulich, wenn Prozesse, Annehmlichkeiten wie eine gute Work-Life-Balance oder das zwischenmenschliche Miteinander lobend erwähnt werden. Aber grundsätzlich steht es jeder Person auf kununu frei, ihre oder seine Erfahrungen mit der Arbeitgeberin öffentlich zu teilen, um Bewerbenden einen realistischen Gesamteindruck von der Organisation zu ermöglichen und uns ein Gefühl dafür zu verleihen, welche Themen unsere Beschäftigten aktuell besonders bewegen. Wir sind für jede Bewertung dankbar.

Zu Ihrer Kritik zu den aktuellen Handelsverboten möchten wir gerne Stellung beziehen. Die aktuell gültigen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften der BaFin-Beschäftigten sind erforderlich, um die Neutralität sowie die Reputation der BaFin als Allfinanzaufsicht sicherzustellen. Sie dienen damit auch dem Schutz der Beschäftigten, indem bereits im Vorfeld, potentielle Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.
Für alle Beschäftigten der BaFin gelten die gesetzlichen Handelsverbote des § 11a Abs. 1 S. 1 FinDAG. Diese umfassen Finanzinstrumente, die an einem inländischen regulierten Markt gehandelt werden sowie diejenigen, die von finanziellen Kapitalgesellschaften und Unternehmen emittiert werden, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Für einige Beschäftigte in festgelegten Aufsichtsbereichen wurden die gesetzlichen Handelsverbote intern auf Wertpapiere des Freiverkehrs erweitert, da diese im Einzelfall einem besonderen Interessenkonflikt unterliegen können. Ausnahmen gelten derzeit für die meisten Fonds, bestimmte ETCs und Staatsanleihen, um privates Vermögen langfristig aufzubauen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website oder persönlich bei unserer Stabsstelle Zentrale Compliance.

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