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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Lasst euch nicht als Volljuristen im gehobenen Dienst anstellen!

1,5
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Bundesverwaltungsamt in Köln gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Meiner Meinung nach wird kein einheitlicher und objektiver Beurteilungsmaßstab an die Mitarbeiter angelegt. Denn wie kann es sein, dass Volljuristen gegen Quereingestiegene ständig verlieren? Die Überqualifikation der Volljuristen wird meiner Meinung nach bei jeder sich bietenden Möglichkeit mit voller Absicht ausgeblendet.

Verbesserungsvorschläge

Das Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung hat meiner Meinung nach nichts mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bestenauslese zu tun. Hier besteht daher meiner Meinung nach ganz dringender Nachholbedarf!


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Leona BergerProjektmitglied

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

danke, dass Sie sich Zeit für eine Bewertung genommen haben.

Wie Sie selbst schreiben, sind Volljuristinnen und Volljuristen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes grundsätzlich überqualifiziert und eher für die Laufbahn des höheren Dienstes geeignet. Wir veröffentlichen regelmäßig Stellenausschreibungen in allen Laufbahnen. In Ihrem Fall bietet es sich an, dass Sie sich mit der Personaleinsatzplanung in Verbindung setzen oder sich intern auf eine andere Stelle im höheren Dienst bewerben.
Sie geben ferner an, dass unsere Auswahlverfahren nicht nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgten. Die gesetzliche Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz wird in den Auswahlverfahren im BVA strengstens befolgt und eingehalten.
Bei den Volljuristen-Verfahren wird dies ermöglicht durch eine bestimmte Punktzahl im Examen sowie bestimmte Ergebnisse im Assessment-Center. Die Bewerbenden durchlaufen hier Module, bearbeiten schriftliche Aufgaben und halten Vorträge oder Präsentationen. Sofern das Assessment-Center erfolgreich bestanden ist, wird mit Bewerbenden ein persönliches Vorstellungsgespräch durchgeführt.
Bei den Auswahlverfahren für die restlichen Laufbahnen läuft das Auswahlverfahren etwas anders ab, aber natürlich auch im Sinne der Bestenauslese. Die Bewerbungsunterlagen werden auf die formelle Eignung überprüft und die formell geeigneten Bewerbenden werden aufgerufen, den schriftlichen Onlinetest zu bearbeiten. Erst bei Erreichung einer Mindestpunktzahl erfolgt eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren. Zu den Bewerbungsfragen gehören u. a. Sozialkompetenz, Fachkompetenz, persönliche Kompetenz sowie motivationsorientierte Fragen. Zuletzt findet ein Ranking mit den am besten bewerteten Bewerbenden statt. Die Mitglieder der Bewerbungskommission bewerten hierbei unabhängig voneinander. Es wird ein Durchschnitt der Ergebnisse gebildet und schließlich erfolgt eine Auswahl.
Aus Ihrer Bewertung können wir ansonsten leider keinen expliziten Anhalt für einen Verstoß gegen die gesetzlich geregelte Bestenauslese finden. Wir bitten Sie daher, uns den konkreten Sachverhalt per Mail zu schildern, denn nur so können wir eine Verbesserung anstoßen. Dies gilt auch für die von Ihnen gering bewerteten Kategorien. Sie erreichen uns per Mail unter pers.digital@bva.bund.de. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und Sachverhalte nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Leona Berger
PG Personal.digital

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