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Bundesverwaltungsamt
Bewertung

Tarifbeschäftigte - Finger weg von dieser Behörde!

1,3
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Bundesverwaltungsamt in Köln gearbeitet.

Arbeitsatmosphäre

Geprägt von Misstrauen und Missgunst. Durch die krassen Einkommensunterschiede zwischen den Beamten und TB`s leidet die Arbeitsatmosphäre erheblich. Im Durchschnitt erhalten die Beamten für die gleiche Tätigkeit ca. 800€ mehr Einkommen!!!! Die TB`s haben keine reale Aufstiegschancen. Um mehr Einkommen zu erzielen, müssen Sie sich auf einen sog. höherwertigen Posten bewerben, während die Beamten ohne Wechsel befördert werden. Bei Bewerberkonkurrenz unterliegen regelmäßig die TB´s.
Ein fachlicher Austausch mit den Vorgesetzen ist im Grunde nicht gewollt und zielführend. Dieser wird eher als Kritik aufgefasst.

Vorgesetztenverhalten

Die starre Linienorganisation führt zu einem unsäglichen Über/Untergeordneten-Verhalten. Am Ende setzen die Vorgesetzen ihre eigene vorgefertigte Meinung durch. Wertschätzendens Verhalten hat es noch nie gegeben.

Gleichberechtigung

Beamte sind allen Bereichen besser gestellt als die TB`s.

Umgang mit älteren Kollegen

Keine Anerkennung von Erfahrungswissen.

Arbeitsbedingungen

Verschmutzte und heruntergekommenes Gebäude. Keine Kantine. Verdreckste Teeküchen. Keine Aufenthaltsräume. Schlecht belüftete und im Sommer überhitzte Büros.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Stromverschwendung. Es werden Papierhandtücher in Massen verschwendet.

Gehalt/Sozialleistungen

Bezahlung der TB`s an der untersten Stufe der Entgelttabelle.

Karriere/Weiterbildung

Es bestehen keine Karrierepläne für die Mitarbeitenden.
Bei Bewerbung auf eine höherwertige Stelle steht man in Konkurrenz zu den Beamten. Diese blockieren die Stellen der TB`s.


Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Leona BergerProjektmitglied

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

danke, dass Sie sich Zeit für eine so ausführliche Bewertung genommen haben. Wir finden es sehr schade, dass Ihr Eindruck vom BVA ein solch schlechter ist.
Es freut uns zu sehen, dass Sie der Work-Life-Balance 4 Sterne vergeben haben.

Wir bedauern, dass Sie das Empfinden haben, dass die Arbeitsatmosphäre von Misstrauen und Missgunst geprägt sei und Sie sich nicht wertgeschätzt fühlen. Wir im BVA dulden weder Mobbing noch jegliche Art verbaler Entgleisung, sondern schätzen Vertrauen, Kollegialität und Offenheit und möchten engagiert und teamorientiert zusammenarbeiten. Dabei wollen wir über alle Ebenen hinweg wertschätzend und respektvoll miteinander umgehen. Dies haben wir auch in unserem Leitbild festgeschrieben. Alle unsere Beschäftigten sind dazu angehalten, diese Grundsätze stets zu beachten. Wir setzen hohe Maßstäbe hinsichtlich der Personalführung, weshalb in regelmäßigen Abständen entsprechende Schulungen für Führungskräfte stattfinden. Einer solchen Situation sind Sie aber nicht schutzlos ausgeliefert, sondern können - und sollten sich auch - unverzüglich mit weiteren konkreten Angaben an den Personalrat wenden.
Sie geben an, dass Beamt:innen für die gleiche Tätigkeit durchschnittlich 800€ mehr erhalten würden. Es ist jedoch so, dass wir als Bundesbehörde über die Höhe von Gehältern unserer Beschäftigten nicht frei entscheiden können, da Gehälter für Beamt:innen und Tarifbeschäftigte durch gesetzliche Bestimmungen und Tarifverträge festgelegt werden. Hinzu kommt, dass Vollzeitbeamt:innen 40 bzw. 41 statt 39 Wochenstunden arbeiten und kein Weihnachtsgeld erhalten. Außerdem mindert sich der Nettolohn von Beamt:innen noch um die Krankenkassenbeiträge. Die Besoldungstabellen sind dementsprechend angepasst. Demnach lässt sich der Nettolohn von Tarifbeschäftigten und Beamt:innen nicht eins zu eins vergleichen.

Bezüglich des Gehalts geben Sie an, dass unsere Tarifbeschäftigten an der untersten Stufe der Entgelttabelle bezahlt werden würden. Bei der Stufenzuordnung spielt die einschlägige Berufserfahrung eine Rolle. Die Berufserfahrung ist gem. Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD einschlägig, wenn sie übertragene oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechende Tätigkeit ist. Sie gaben an, dass Ihr Erfahrungswissen nicht anerkannt wurde. Dies könnte vermutlich daran liegen, dass Ihre Berufserfahrung womöglich nicht einschlägig war. Sie können sich zu dieser Thematik gerne an die Personalbetreuung wenden. Der Stufenaufstieg ist dagegen abhängig von der Verweildauer in der jeweiligen Stufe sowie der individuellen Leistung des Beschäftigten.

Sie geben ferner an, dass Tarifbeschäftigte keine realen Aufstiegsmöglichkeiten hätten. Ganz im Gegenteil, diese haben nämlich bei überdurchschnittlichen Leistungen die Möglichkeit auf die Stufenlaufzeitverkürzung (bei Beamt:innen nicht möglich), auf Zulagen sowie Prämien. Es ist richtig, dass Tarifbeschäftigte sich für einen Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltgruppe bewerben müssen. Dies trifft aber auch auf die Beamt:innen zu, wenn sie ihr Bündel verlasen. Die internen Stellenausschreibungen gelten sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamt:innen. Es herrscht das strikte Laufbahn- und Beförderungsrecht, d.h. auch Beamt:innen müssen sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben und werden nach Eignung, Befähigung und Leistung bewertet und gewählt. Die Beförderungsdienstposten werden regelmäßig ausgeschrieben, woraufhin sich sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamt:innen bewerben können. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem nicht das Beschäftigungsverhältnis, sondern das Leistungsprinzip zählt. Jede:r hat die gleiche Chancen.
Zudem führen Sie an, dass ein fachlicher Austausch mit den Vorgesetzten nicht gewollt und nicht zielführend sei. Vorgesetze sind durch stetige Fortbildungen angehalten, darauf hinzuwirken, dass Offenheit und Kollegialität sowie konstanter Austausch herrscht. Sie können die jährlichen Kooperationsgespräche nutzen, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Ihnen steht es selbstverständlich frei, sich auch an die nächsthöhere Instanz oder den Personalrat zu wenden.
Da das BVA lediglich Mieter im Gebäude ist, haben wir keinen direkten Einfluss darauf, was verbaut wird. Die Bauarbeiten der neuen BVA-Liegenschaft am Standort Köln haben aber bereits begonnen und der erste Bauabschnitt soll voraussichtlich im Jahr 2028 bezogen werden können. In den aktuellen Planungen werden bereits moderne Raumkonzepte wie Desk Sharing berücksichtigt und die neuen Gebäude werden in den Büro- und Besprechungsbereichen über eine ausreichende Klimatisierung durch Heiz-/Kühldeckenspiegel verfügen. Zudem wird durch eine Lüftungsanlage Luftwechsel gewährleistet sein.

Wenn Sie konkrete Verbesserungsvorschläge für uns haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an pers.digital@bva.bund.de


Mit freundlichen Grüßen

Leona Berger
Team Personalmarketing

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