Ihr Unternehmen?
Jetzt Profil vervollständigenKein Logo hinterlegt
Kommentare zum Gehalt aus unseren Bewertungen
Hier sind die neuesten Kommentare zum Thema Gehalt aus unseren Arbeitgeberbewertungen.
Ihr Unternehmen?
Jetzt Profil vervollständigenHier sind die neuesten Kommentare zum Thema Gehalt aus unseren Arbeitgeberbewertungen.
Zum Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses wurde ein Gehalt vereinbart. Krankheitsbedingt wurde das erste Monatsgehalt falsch berechnet und damit nur ein Abschlag gezahlt. Im nächsten Monat wurde der Rest ausgezahlt, jedoch wurden vertraglich zugesicherte Leistungen (hier Urlaubsanspruch) nicht abgegolten.