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ENERVIE 
Gruppe
Bewertung

Verletzung der Fürsorgepflicht

1,0
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung für dieses Unternehmen gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Vor mehr als 35 Jahren habe ich bei einem nun zur ENERVIE gehörenden Unternehmen angefangen zu arbeiten. Obwohl der mir damals gebotene Lohn vergleichsweise niedrig war, entschied ich mich für das Unternehmen, da mir eine sehr gute Betriebsrente zugesichert wurde. Jahrelang lebte und plante ich mit dieser vertraglich festgeschriebenen Zusatzrente. Doch nun, nur noch einige Zeit vor der Rente, stellt sich heraus, dass die ENERVIE dieses Versprechen nicht hält. Für mich, sowieso für ca. 280 andere Mitarbeiter/innen aus den damaligen Versorgungsordnungen, wurde der Anspruch auf die Betriebsrente drastisch gekürzt. In meinem Fall beträgt die Betriebsrente nun nur noch 10-15% der versprochenen Summe. Währenddessen haben viele meiner Kollegen/innen, die den gleichen Job machen, aber einer anderen Versorgungsordnung zugehörig sind, weiterhin uneingeschränkten Anspruch auf ihre Betriebsrente. Diese Ungleichbehandlung löst eine große Enttäuschung und Wut in mir aus. In meinen Augen handelt es sich hier um einen Vertrauensbruch und eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, welche sich spürbar negativ auf das Arbeitsklima, die Motivation, die Leistung sowie die psychische Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter/innen auswirkt. Noch mehr belogen fühle ich mich, wenn ich hier auf Kununu Arbeitgeber-Kommentare lese, wie „Uns ist es sehr wichtig, dass alle Mitarbeitenden der ENERVIE Gruppe gleich behandelt werden und zufrieden sind“ (Dezember 2023). Wenn das wirklich ehrlich gemeint wäre, würde man ALLEN Mitarbeiter/innen die ihnen zugesicherte Betriebsrente zahlen.


Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

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Arbeitgeber-Kommentar

Marie Peddinghaus, Expertin Personalmanagement
Marie PeddinghausExpertin Personalmanagement

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Bewertung, die wir als betroffener Arbeitgeber gerne kommentieren möchten.

Zunächst ist es richtig, dass wir als Arbeitgeber allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Aufgrund des langjährigen Bestehens unseres Unternehmens und der unterschiedlichen Altersgruppen, die bei uns arbeiten, sind die angebotenen Modelle der Betriebsrente historisch gewachsen und von unterschiedlicher Art. Bei Inkraftsetzung aller durch uns angebotenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge waren die ursprünglich zu erwartenden Summen für die Mitarbeiter vorteilhaft. Daher hatten wir uns für diese Modelle entschieden.
Nicht richtig ist, dass wir als Arbeitgeber die Ihnen versprochene Betriebsrente proaktiv gekürzt haben und zu Ihren Nachteilen in Ihre Betriebsrente eingegriffen haben. Wir haben als Arbeitgeber auch nicht unsere Fürsorgepflicht verletzt. Wir haben Ihnen seiner Zeit eine Betriebsrente angeboten, die in Abhängigkeit zur gesetzlichen Rente steht. Der Anstieg der gesetzlichen Rente in den letzten Jahren hatte dementsprechend nachteilige Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente. Das bedauern wir und können Ihre Enttäuschung über die Entwicklung Ihrer individuellen Altersversorgung verstehen – allerdings wurde unser rechtmäßiges Handeln auch durch das im Januar 2024 gefällte Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.

Viele Grüße
Ihre Personalabteilung

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