Bewertung für ImpulseOne
Gut am Arbeitgeber finde ich
Flexible Einsatzmöglichkeiten (theoretisch)Möglichkeit, Erfahrungen im Einzelhandel zu sammeln
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
ImpulseOne hält sich nicht an die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Arbeit auf Abruf, Arbeitszeiten und Entlohnung. Arbeitnehmer sollten sich dieser Risiken bewusst sein und überlegen, ob sie unter solchen Bedingungen arbeiten möchten. Es ist ratsam, vor der Annahme einer Stelle die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Verbesserungsvorschläge
Negatives:1. Arbeit auf Abruf:Gemäß § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist bei der Arbeit auf Abruf eine klare Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen erforderlich. Bei ImpulseOne wurde diese Regelung häufig missachtet, indem die Arbeitszeiten erst ein oder zwei Tage im Voraus mitgeteilt wurden. Dies widerspricht der gesetzlichen Vorgabe und macht es schwierig, das Privatleben zu planen.2. Arbeitszeiten und Zuschläge:Nachtschichten: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass Nachtschichten (Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr) angemessen entlohnt oder durch entsprechende Freizeitausgleichstage ausgeglichen werden sollten. Bei ImpulseOne wurden diese Regelungen nicht immer eingehalten. Erst nach Beschwerden wurde auf die Zahlung von Nachtzuschlägen reagiert.Unregelmäßige Arbeitszeiten: Oftmals wurden Arbeitszeiten sehr kurzfristig mitgeteilt, was es schwierig machte, andere Verpflichtungen zu planen. Das widerspricht den Anforderungen des ArbZG, welches eine gewisse Planungssicherheit für Arbeitnehmer vorsieht.3. Arbeitsstunden und Entlohnung:Laut § 12 TzBfG muss im Vertrag eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden pro Monat festgelegt werden. Bei ImpulseOne kam es häufig vor, dass die tatsächlichen Arbeitsstunden deutlich unter diesem Minimum lagen, was zu finanziellen Unsicherheiten führte. Das Unternehmen hat es versäumt, diese Stunden konsequent einzuplanen, was gegen das Gesetz verstößt.4. Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten:Es gab keine klaren Möglichkeiten für Weiterbildungen oder Gehaltssteigerungen, was besonders enttäuschend ist. Im Bewerbungsgespräch wurde klar gesagt, dass der Mindestlohn die einzige Entlohnung ist und keine Entwicklungschancen bestehen. Dies kann langfristig frustrierend für Mitarbeiter sein, die nach beruflichem Wachstum streben.
Arbeitsatmosphäre
Komt auf die kolegen an