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Hamburg
Bewertung

Das glaubt einem keiner!

1,4
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Administration / Verwaltung bei Staatsanwaltschaft Hamburg gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Mittlerweile leider wenig.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Das es nicht interessiert was man hier schreibt und alles negative Tatsachen entspricht.

Verbesserungsvorschläge

Personalmangel nicht auf Belegschaft umwälzen. HomeOffice nicht nur für Führungskräfte. Qualifiziertes Personal einstellen und bitte nicht nach Nase befördern. Richtige Einarbeitung leisten und sich nicht beschweren, wenn die Einarbeitungszeit vorüber ist und der neue Mitarbeiter nichts verstanden hat, da von 20 verschiedenen Kollegen eingearbeitet wurde, wg. ständigem Personalausfall. Das was geboten wird, zeigt sich dann auch in Leistung. Nichts!

Arbeitsatmosphäre

Schlechte Laune, Bedrohung, mobbing.

Kommunikation

Kommt auf die tägliche Laune an / weltfremd

Kollegenzusammenhalt

Es gibt solche und solche. Augen verschließen und so tun als hätte man unangemessenes Verhalten von Vorgesetzten nicht gesehen.

Work-Life-Balance

Nicht vorhanden. Fremdwort.

Vorgesetztenverhalten

Zum Teil komplett unwissend. Wenn man bedenkt, dass Vorgesetzte nach Nase und nicht nach Qualifikation ausgewählt werden.

Interessante Aufgaben

Hahaha, bei den Massen.

Umgang mit älteren Kollegen

Der einzig posive

Arbeitsbedingungen

Furchtbar. Steinzeit.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Existiert nicht.

Gehalt/Sozialleistungen

Tarif

Image

Außen hui, innen ….

Karriere/Weiterbildung

Karriere = Vetternwirtschaft / Weiterbildung = was ist das ?


Gleichberechtigung

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Arbeitgeber-Kommentar

Memoona Mehwish, Recruiting & Personalmarketing
Memoona MehwishRecruiting & Personalmarketing

Liebe*r Kollege*in,

wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung der BJV als Arbeitgeber genommen haben. Besonders Ihre Verbesserungshinweise helfen dabei, uns als Arbeitgeber stets zu verbessern.
Die negativen Aspekte nehmen wir sehr ernst und haben diese bereits an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Auf einigen von Ihnen geschilderten Punkten möchten wir gerne näher eingehen.

Grundsätzlich ist die Homeoffice - Regelung der BJV an die Art der Tätigkeit gekoppelt. Hierfür ist nicht ausschlaggebend, ob man eine Führungskraft ist oder nicht, sondern, ob die Art der Tätigkeit für das Arbeiten von zu Hause aus geeignet ist.
Die kontinuierliche Weiterbildung unsere Mitarbeiter*innen ist uns sehr wichtig. Daher bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an, die allen FHH-Mitarbeiter*innen offen stehen.

Wir danken Ihnen für Ihren täglichen Einsatz, bleiben Sie gesund.

Viele Grüße
Memoona Mehwish

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